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Christoph Gröner ist Immobilienentwickler und spendete der Berliner CDU 2021 addiert 820.000 Euro.

© IMAGO/Mike Schmidt

820.000 Euro an die Berliner CDU: Die Partei verklagt Bundestagsverwaltung wegen Gröner-Spende

Fast eine Million Euro hatte Christoph Gröner an die Berliner CDU überwiesen – knüpfte der Immobilienunternehmer diese Spende an Erwartungen?

Stand:

Im Fall zweier Spenden des Immobilienunternehmers Christoph Gröner an die Berliner CDU verklagt die Satirepartei Die Partei die Bundestagsverwaltung vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Die Partei hält die Parteispende über summiert 820.000 Euro für „illegal“ und will erreichen, dass die Berliner CDU das Dreifache der Summe – sprich 2,5 Millionen Euro – zurückzahlen muss.

Die Prozessbevollmächtigte der Partei, Sophie Schönberger, ist Professorin für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Im Auftrag des Vereins Lobbycontrol hatte Schönberger im September 2023 ein Gutachten erstellt und war zu dem Urteil gekommen, die Bundestagsverwaltung hätte die Spenden als illegal bewerten und die CDU auffordern müssen, das Dreifache der Spendensumme zurückzuzahlen. So sieht es das Parteiengesetz für illegale Spenden vor.

Schönberger zufolge verstoßen die Großspenden Gröners – der Unternehmer hatte vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 erst selbst 320.000 Euro an die CDU gespendet und später über eine seiner Firmen noch einmal 500.000 Euro – gegen das Parteiengesetz.

Eine konkrete Erwartung oder gar Gegenleistung in Form eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils war damit niemals verbunden.

Christoph Gröner, Immobilienunternehmer

Anlass dafür sind dokumentierte Aussagen Gröners, denen zufolge er der CDU „drei Bedingungen gesetzt“ habe, darunter eine Verbesserung der Versorgung behinderter Kinder in Kinderheimen und die Modifizierung des später vor Gericht gekippten Mietendeckels.

Gröner verteidigt sich in eidesstattlicher Erklärung

Später hatte Gröner die eigenen Aussagen korrigiert. „Zeit-Online“ berichtet von einer eidesstattlichen Versicherung Gröners aus dem Mai 2023, in der er behauptet: „Eine konkrete Erwartung oder gar Gegenleistung in Form eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils war damit niemals verbunden.“ 

Schönberger wiederum hatte argumentiert, das Parteiengesetz verbiete Parteispenden auch dann, wenn sie in Erwartung einer bestimmten politischen, auch ideellen Entscheidung ohne unmittelbaren persönlichen Nutzen für den Geldgeber geleistet werden.

Bundestagsverwaltung sieht keine „Einflussspende“

Weder „in der Rechtsprechung noch in der Literatur findet sich eine Stütze für die Auslegung“ des Parteiengesetzes, wie sie die Bundestagsverwaltung vorgenommen habe, heißt es in dem Gutachten der Professorin.

Die Bundestagsverwaltung sah das anders: Im Juli 2023 hatte sie erklärt, die CDU habe die Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen das Parteiengesetz ausgeräumt. „Hinweise auf eine mögliche Erfüllung des Tatbestands einer Einflussspende“ hätten sich nicht bestätigt, weshalb die nach Recherchen des Tagesspiegels und des Tagesspiegel-Newsletters Checkpoint ausgelöste Prüfung eingestellt wurde.

Zeigt sich zuversichtlich, was die Erfolgsaussichten der Klage angeht: Die Partei-Chef Martin Sonneborn.

© imago images/Jochen Eckel

Martin Sonneborn, Bundesvorsitzender von „Die Partei“, erklärte dem Tagesspiegel am Dienstag: „In Zeiten der Haushaltskrise können wir es uns nicht leisten, der CDU rund 2,5 Millionen Euro zu schenken. Da wir die letzten drei Prozesse gegen die Bundestagsverwaltung gewonnen haben, sollten wir über die notwendige Erfahrung verfügen, um an dieser Stelle Gerechtigkeit herzustellen.“

Maximilian Schirmer, Landeschef der Linke, die eine Klage gegen die Bundestagsverwaltung ebenfalls erwogen hatte, erklärte: „Die Bundestagsverwaltung ist in der Pflicht, etwaigen Vorteilsspenden genau nachzugehen und Transparenz herzustellen. Sie darf sich nicht mit halbgaren Aussagen von Gröner oder der CDU abspeisen lassen.“ Er forderte alle demokratischen Parteien dazu auf, künftig auf Unternehmensspenden zu verzichten.

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