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Wegen Untreue-Verdachts: Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger
Wegen des Verdachts der Untreue hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Patricia Schlesinger und weitere frühere RBB-Leute erhoben. Die Ex-Intendantin weist die Vorwürfe zurück.
Stand:
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat wegen des Verdachts der Untreue Anklage gegen die ehemalige Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, erhoben. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mit.
Laut der Anklage stehen die Ex-Intendantin sowie ihre heute 53 Jahre alte frühere juristische Direktorin, der mittlerweile 67-jährige frühere Verwaltungsdirektor und der heute 81 Jahre alte damalige Vorsitzende des Verwaltungsrates im Verdacht, das Vermögen des Senders in unterschiedlicher Beteiligung geschädigt zu haben.
Schlesinger wies die Vorwürfe zurück. „Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften“, teilte ihr Anwalt Oliver Sahan der Deutschen Presse-Agentur mit.
Erstmals bekannt wurde der Skandal um die Ex-Intendantin Schlesinger im Sommer 2022, insbesondere nachdem erste Recherchen über Unregelmäßigkeiten in Schlesingers Amtsführung aufkamen. Es ging auch um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, intransparente Zulagen für Führungskräfte und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.
Schlesinger wurde entlassen und die Geschäftsleitung wurde ausgewechselt. Der öffentlich-rechtliche Sender kämpft heute noch mit den Folgen, die Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen.
Im Zentrum der Anklage stehen Zahlungen an Schlesinger und weitere frühere Mitglieder der Geschäftsleitung, die gegen die Wirtschaftlichkeit des öffentlich-rechtlichen Senders verstoßen haben sollen. Die Kontrollfunktion des Aufsichtsrates soll dabei laut Generalstaatsanwaltschaft bewusst umgangen worden sein. Außerdem sollen unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen ARD-Geschäftsführung gewährt worden sein.
Kosten für Urlaubsreise vom Sender zurückbekommen?
Zusätzlich nennt die Generalstaatsanwaltschaft unberechtigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen. Die ehemalige Intendantin soll sich vom RBB zudem Kosten für eine private Party und eine Urlaubsreise unzulässig erstattet lassen haben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.
Im Einzelnen werden Schlesinger laut Anklage 26 Fälle der Untreue vorgeworfen. Den anderen Angeschuldigten werden weniger Fälle vorgeworfen, jedoch geht die Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass alle vier Angeschuldigten „in wechselnden Konstellationen teilweise mittäterschaftlich gehandelt haben“.
In sieben Fällen geht sie von „einem besonders schweren Fall aufgrund der gewerbsmäßigen Begehungsweise beziehungsweise des besonders hohen Schadens“ aus.
Es wird schon vor Gericht gestritten
Der RBB-Skandal hatte den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erschüttert. Damals entbrannte eine Debatte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge, die Haushalte und Firmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen. Und viele fragten sich, ob die Kontrolle der Medienhäuser ausreichend ist. Die Bundesländer schärften Regelwerke in Staatsverträgen.
Seit der Entlassung Schlesingers streiten die 64-Jährige und der RBB ums Geld. Schlesinger und der Sender erheben in einem Zivilverfahren gegenseitig Ansprüche.
Schlesinger verlangt vom RBB die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender fordert, dass die Ex-Intendantin Geld zurückzahlt. Die Forderungen summierten sich laut Gericht zuletzt auf 1,78 Millionen Euro.
Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert war, sprach das Landgericht Mitte Juli 2025 sein Urteil. Dabei erzielte Schlesinger einen Teilerfolg – aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten in der nächsthöheren Instanz Berufung ein. Da beide Seiten Rechtsmittel einlegten, geht es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte. Wann dort verhandelt wird, ist noch offen.
Zudem gab es mehrere Prozesse vor Arbeitsrichtern mit entlassenen RBB-Führungskräften. In mehreren Fällen wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen. (mit dpa)
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