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© dpa/Soeren Stache

Update

800.000 Euro des Unternehmers Christoph Gröner: Umstrittene Großspende an Berliner CDU laut Gericht rechtens

Hat Gröner versucht, über eine Parteispende Einfluss auf die Politik zu nehmen? Die Bundestagsverwaltung sagt nein. Das Gericht vernimmt den Unternehmer – und urteilt.

Stand:

Eine Großspende von 800.000 Euro für die Berliner CDU stellt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar. Der Spender Christoph Gröner habe seine Zahlung nicht mit der Erwartung einer Einflussnahme verknüpft, erklärten die Richter nach einer Zeugenvernehmung des Immobilienunternehmers.

Damit blieb eine Klage der Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn gegen die Bundesrepublik erfolglos. Sonneborns Partei mit Namen „Die Partei“ sieht durch die Spende die Chancengleichheit verletzt. Mit der Klage wollte sie durchsetzen, dass die Bundestagsverwaltung verpflichtet wird, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gröner will keine Forderungen gestellt haben

Gröner und seine Firma hatten das Geld der CDU im März und Dezember 2020 überwiesen – also vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021. Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Verwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor.

Gröner selbst war am Dienstag als Zeuge vor dem Berliner Verwaltungsgericht geladen. Dort bestritt er erneut, die Zahlung mit konkreten Erwartungen an die Partei verknüpft zu haben. Seine Motivation für die Spende sei gewesen, die bürgerliche Mitte in Berlin zu stärken.

Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren auch Aussagen, die Gröner 2021 in einem Interview mit dem Deutschlandfunk Kultur und 2023 mit dem Tagesspiegel-Checkpoint getätigt hatte. Darin hatte er jeweils gesagt, er habe der CDU Bedingungen gesetzt beziehungsweise eine Forderung gestellt.

Konkret sagte er damals im Gespräch mit dem Tagesspiegel-Checkpoint: „Ich habe eine einzige Forderung an den Herrn Wegner gestellt, und die war die, dass ich gesagt habe: Kinder im Kinderheim, die behindert sind, sollen bitte in Zukunft den gleichen Kleidersatz kriegen wie Kinder, die nicht behindert sind.“ Gröner sagte, dass er dieser Forderung konsequent nachgehen werde: „Das ist sozusagen schriftlich fixiert.“

Gröner sagt, er wollte Unterstellungen entgegentreten

Vor dem Gericht am Dienstag erklärte Gröner, er habe in beiden Fällen der von ihm wahrgenommenen Unterstellung der Journalisten, er habe die Spende für seinen persönlichen Vorteil getätigt, etwas entgegenstellen wollen. „Ich bin ein impulsiver Mensch, und ich versuche manchmal leider Gottes die Dinge in einen Kontext zu bringen, in den sie nicht gehören“, sagte er. Er habe falsches Zeugnis abgelegt, sagte er. „Das war ein schrecklicher Fehler.“  Nachdem vor Gericht ein Ausschnitt des Gesprächs mit dem Tagesspiegel vorgespielt worden war, sagte Gröner: „Für dieses Aufschneiden schäme ich mich.“

Zuvor hatte er sich teils widersprüchlich geäußert: „Ich bin 57 Jahre alt und weiß, dass ich bei Spenden keine Bedingungen stellen kann – und habe sie nicht gestellt“, sagte er. Kurz danach aber erläuterte er auf Nachfrage: „Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass man keine Forderungen stellen darf“, er habe das Parteienfinanzierungsgesetz nicht gekannt. 

Gröner und seine Bekanntschaft mit Kai Wegner

Das Gericht stellte auch Fragen zu der Verbindung von Gröner zum jetzigen Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU). Gröner sagte: „Ich würde sagen, ich habe Wegner in meinem ganzen Leben fünf bis sechs Mal getroffen.“ Er habe mit Wegner nie persönlich über die Spende gesprochen.

Wegner selbst hatte in einem Interview mit dem Journalisten Tilo Jung 2021 auf die Frage, was Gröner mit der Großspende von Wegner wolle, geantwortet: „Einen Wunsch hat er geäußert, er hat zu mir gesagt: Herr Wegner, bitte tun Sie alles dafür, dass es nicht so viele Obdachlose in der Stadt gibt.“

Berlins Regierender Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) hat sich in der Vergangenheit bereits zu den Spenden geäußert.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte wenige Stunden nach der Anhörung Gröners, dass die Klage der Partei „Die Partei“ zwar grundsätzlich zulässig sei. Es liege aber kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor. Eine Partei dürfe Spenden nicht annehmen, die ihr erkennbar in Erwartung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden. Davon sei bei den Spenden Gröners nicht auszugehen. Der Unternehmer habe glaubhaft eingeräumt, in den medialen Äußerungen zu seinen Spenden gelogen zu haben. „Bei dieser Sachlage sah die Kammer keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Spendenannahme“, hieß es in einer Erklärung.

Martin Sonneborn wertete die Entscheidung als „ambivalent“. Als Erfolg wertete er, dass das Gericht mit seinem Urteil klargestellt hat, dass konkurrierende Parteien berechtigt sind, gegen Entscheidungen der Bundestagsverwaltung vorzugehen. Schließlich wirke es sich auf die Parteien aus, wenn eine Sanktion fälschlicherweise nicht erfolge, so das Gericht. „Wir haben die Möglichkeit geschaffen, gegen Fehlverhalten der Bundestagsverwaltung gerichtlich überprüfen zu lassen“, sagte Sonneborn. Darum kämpfe man seit langem.

Der Anwalt der Bundestagsverwaltung, Christian Kirchberg, zeigte sich einerseits erfreut. Zugleich befürchtete er jedoch, dass Konkurrenzparteien verstärkt Spenden überprüft wissen wollen. „Da muss möglicherweise der Gesetzgeber ran, weil das sonst eine Klageflut verursachen könnte.“

Für den Verein Lobbycontrol hat das Verfahren gezeigt, wie schwierig es ist, im Nachhinein festzustellen, ob durch eine Spende Einfluss genommen werden sollte. Nötig sei ein „Parteienspendendeckel“, sagte Sprecher Aurel Eschmann. (mit dpa)

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