zum Hauptinhalt
Nach seiner Großspende in Höhe von 800.000 Euro an die Berliner CDU ist Christoph Gröner (li.) beim Regierenden Kai Wegner (re.) offenbar gut angesehen.

© Lydia Hesse/Tagesspiegel, Imago/Bernd Elmenthaler, Montage: TSP

Update

Umstrittene Großspenden an die Berliner CDU: Bauunternehmer Gröner muss vor Gericht aussagen

Die Bundestagsverwaltung hatte die Spenden als unproblematisch eingestuft. Die Satirepartei „Die Partei“ klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht und hat nun einen Zwischenerfolg erzielt.

Stand:

Der Unternehmer Christoph Gröner muss im Zuge seiner umstrittenen Großspenden über 820.000 Euro an die Berliner CDU vor dem Verwaltungsgericht aussagen. Die Richterinnen und Richter fassten am Donnerstag einen sogenannten Beweisbeschluss, um den Fall weiter aufzuklären. Als voraussichtlichen Termin für die Zeugenbefragung nannte die Vorsitzende Richterin Erna Xalter den 28. August. Dieser müsse noch mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt werden, teilte das Verwaltungsgericht mit.

Gröner hatte der Berliner CDU im Jahr 2020 insgesamt 820.000 Euro gespendet. Sowohl der Unternehmer als auch Berlins CDU-Chef Kai Wegner, damals noch nicht Regierenden Bürgermeister, hatten in der Vergangenheit zum Teil mehrfach gesagt, dass mit den Spenden Absprachen oder Bitten des Unternehmers verbunden seien. Im  „Checkpoint-Podcast“ des Tagesspiegels hatte Gröner gesagt, seine Forderung nach mehr Geld für behinderte Kinder in Kinderheimen sei „sozusagen schriftlich fixiert“.

Später dementierten sowohl Gröner als auch Wegner jegliche Absprachen. Der Unternehmer sprach davon, dass Äußerungen in diese Richtung „im Affekt“ gefallen seien. Spenden an Parteien sind grundsätzlich legal, auch eine Obergrenze gibt es nicht. Verboten sind allerdings laut Parteiengesetz „Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden“.

Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt. Ein im September 2023 von der Organisation Lobbycontrol veröffentlichtes Gutachten kam dagegen zu dem Schluss, dass die Spende „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ illegal gewesen sei. 

Gegen die Entscheidung der Bundestagsverwaltung hatte die Satirepartei „Die Partei“ Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Bundestagsverwaltung argumentierte, dass diese nicht zulässig sei. Dem folgte das Verwaltungsgericht mit seinem Beweisbeschluss am Donnerstag explizit nicht. „Die Sache ist noch nicht entscheidungsreif“, erklärte Richterin Xalter. Es bestehe die Möglichkeit, dass „Die Partei“ durch die möglicherweise nicht rechtmäßigen Spenden in ihrem Recht auf Chancengleichheit als politische Partei beeinträchtigt worden sei. Dies soll nun unter anderem durch die Vernehmung von Christoph Gröner geklärt werden. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })