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Ab 1. August: Hort für Kinder der dritten Klasse wird in Berlin gebührenfrei
Bislang war die Hortbetreuung nur für Erst- und Zweitklässler gebührenfrei. Für die Neuerung braucht es erst eine Gesetzesänderung.
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Die Hortgebühren sollen in Berlin – wie bereits 2022 beschlossen – auch für Kinder der dritten Klasse wegfallen. Darauf hat sich der Senat am Dienstag verständigt. Die neue Regelung soll am 1. August in Kraft treten. Nach Schätzungen der Bildungsverwaltung profitierten davon rund 35.000 Schülerinnen und Schüler.
Damit werde ein wichtiges Projekt der rot-grün-roten Landesregierung umgesetzt, hieß es. Eine entsprechende Vorlage gehe an den Rat der Bürgermeister. Zudem müssen noch das Schulgesetz und die Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung geändert werden.
Der Hortbesuch in den Klassen 1 und 2 ist bereits seit dem 1. August 2019 für Familien kostenlos. Die Koalition wollte damit finanzielle Hürden des Hortbesuchs beseitigen. Im Mai 2022 fiel im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Entscheidung, auch die Gebühr für das dritte Jahr zu streichen.
Zuvor hatte die Linke versucht, die Gebührenbefreiung auch auf die vierten Klassen auszudehnen. Die SPD wollte nachgeben, die Grünen widersetzten sich. Zuvor hatte die Expertenkommission gewarnt, dass Berlin zu viel Geld nach Gießkannenprinzip verteile und zu wenig gezielt in die Qualitätsförderung gehe. (mit dpa)
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