zum Hauptinhalt

Jugendstrafrecht: Abgeschieden, aber nicht weggeschlossen

Berlin hat keine eigenen geschlossenen Heime, sondern schickt Täter nach Brandenburg. 60 Prozent werden nicht erneut straffällig.

Die Taten werden grausamer, die jungen Täter skrupelloser – und damit Forderungen nach höheren Strafen für junge Kriminelle laut. Bislang sprach sich der Senat aus pädagogischen Gründen gegen geschlossene Heime aus. Jetzt aber wollen auch Justizsenatorin Gisela von der Aue und Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit (beide SPD) die Einrichtungen von geschlossenen Heimen für straffällige Jugendliche und delinquente Kinder unter 14 Jahren prüfen, die auch zugeschlossen werden dürfen. Jugendsenator Jürgen Zöllner (SPD) hat den Experten in seinem Haus bereits den Auftrag erteilt, zu prüfen, wie man die Unterbringung und Erziehung von Jugendlichen, die auffällig wurden, verbessern – aber auch verschärfen kann.

Berlin hat seine geschlossenen Heime vor über 20 Jahren abgeschafft. Auch die 28 Plätze in drei Einrichtungen in Brandenburg, die Berlin nutzt, sind keine geschlossenen Heime. Sie liegen aber so abseits, dass ein Entweichen erschwert wird. Acht Plätze sind kürzlich für Mädchen eingerichtet worden. Zudem gibt es in Berlin-Tegel eine Einrichtung, in der Sozialarbeiter bis zu zwölf kriminell gewordene Kinder und Jugendliche betreuen. In Berlin und Brandenburg ist die EJF-Lazarus Gesellschaft auf das Klientel junger Straftäter spezialisiert; auch bundesweit ist der diakonische Träger führend. EJF plant derzeit die Einrichtung eines neuen Wohnheimes in Brandenburg – für strafunmündige Kinder unter 14 Jahren, die delinquent geworden sind. Dort sollen mit richterlichem Beschluss auch mal die Tür abgeschlossen werden. Auch in jener Einrichtung, in der etwa der junge Serientäter Adnan sitzt, darf ein Wohnkomplex mit Zustimmung des Richters abgeschlossen werden.

Tore stehen offen, aber raus darf keiner

Alle diese Einrichtungen liegen nicht in der Zuständigkeit der Justiz-, sondern in jener der Jugendverwaltung. Denn die Vermeidung von Untersuchungshaft ist Sache der Jugendhilfe. Die bekannteste und größte Jugendhilfeeinrichtung für Berliner Klientel liegt in Frostenwalde, rund 100 Kilometer von Berlin entfernt, auf freiem Feld. Auf dem umzäunten Gelände mit Häusern, Teich, altem Pool, Werkstätten, Schul- und Sportanlagen sowie Bungalows für Elternbesuche stehen die Tore offen, aber raus darf hier keiner. 30 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren leben gerade auf richterlichen Beschluss dort – knapp zehn davon sind Berliner, alle mit Migrationshintergrund. Seit der Eröffnung vor 13 Jahren wurden in Frostenwalde ingesamt 604 Jugendliche betreut, zum größten Teil mit Erfolg.

Sie sind zwischen dreieinhalb und sechs Monate dort – so lange, bis ihre Hauptverhandlung beginnt. In dieser Jugendhilfeeinrichtung arbeiten Sozialarbeiter, Therapeuten, Hauswirtschaftskräfte, Ausbilder, Anti-Gewalt-Trainer und Lehrer – insgesamt 36 Personen. Untergebracht werden Jugendliche, für die es eine positive Prognose gibt. Es wird davon ausgegangen, dass sie die Unterbringung in U-Haft gemeinsam mit viel schlimmeren Kalibern negativ beeinflussen würde.

"Wegsperren hält die kriminelle Karriere höchstens auf"

Knapp 90 Prozent der Ex-Frostenwalder bekommen später vom Richter Bewährungs-, nur 11,3 Prozent Haftstrafen: wegen Eigentumsdelikten, Raub, Körperverletzung. Rund 60 Prozent der zumeist männlichen Bewohner werden nach einem Aufenthalt in Frostenwalde später nicht mehr straffällig. Das Konzept, sie zu isolieren vom kriminellen Umfeld, damit sie sich intensiv mit ihrem Leben, der Tat und dem Opfer auseinandersetzen, sei erfolgreich, sagt EJF-Referent Michael Piekara. Ausraster kommen selten vor, abgehauen ist erst einer. „Time-Out-Räume“ mit betoniertem Bett gibt es in Frostenwalde anders als in Bayern nicht.

Dass nun selbst die Bundeskanzlerin „Erziehungslager“ einrichten will, lehnt der Grüne Jugendexperte Özcan Mutlu für Berlin ab. „Wegsperren hält die kriminelle Karriere höchstens auf, man muss aber die sozialen Gründe angehen.“ In Bootcamps werde brutal der Wille gebrochen, das sei ein Verstoß gegen Grundgesetz und Menschenrecht, sagt Piekara.

Annette Kögel

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false