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Aktivisten der „Letzten Generation“ blockieren eine Autobahn in Berlin.

© Christian Mang/Reuters

Exklusiv

Aktionen von „Letzte Generation“: Welle von Strafverfahren und erste Prozesse gegen Autobahn-Blockierer in Berlin

Zudem verschickt die Polizei Gebührenbescheide. Für das Ablösen angeklebter Menschen von den Straßen werden meist 241 Euro verlangt.

Erst wurde der Justiz vorgeworfen, nach Straßenblockaden zu zögerlich und nachsichtig mit Klimaaktivisten zu sein – jetzt stehen dem Amtsgericht Tiergarten eine Welle von Strafverfahren und erste Prozesse bevor.

Am 30. August verhandelt es die Anklage gegen einen 20-Jährigen aus Leipzig. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 15 Euro – also 450 Euro – beantragt, doch er legte Einspruch ein. Deshalb verhandelt das Gericht die Anklage öffentlich. Am 1. September folgt ein Prozess gegen einen 59-Jährigen aus München wegen dreier Straßenblockaden am 26. und 28. Januar. Den Strafbefehl über 50 Tagessätze zu 50 Euro – also 2500 Euro – wollte er nicht akzeptieren.

Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen mehr als hundert Blockierer abgeschlossen und Strafbefehle bei Gericht beantragt. In allen Fällen geht es um Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Im Juli wurden 59 Verfahren abgeschlossen, im August waren es bis Freitag 55 Fälle. Weitere Ermittlungsverfahren laufen, bislang ist noch kein Strafbefehl rechtskräftig.

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Selbst wenn das Gericht die Geldstrafen bestätigt, bleibt offen, wie sehr es die Aktivisten trifft. Die „Letzte Generation“ sammelt bereits Spenden, um die Gebührenbescheide der Polizei für Einsätze bei Straßenblockaden zu begleichen. Die Polizei verlangt 241 Euro für das Ablösen der auf den Straßen angeklebten Hände der Aktivisten, die deshalb auch „Klima-Kleber“ genannt werden. Seit Beginn der ersten Blockadewelle im Januar und der zweiten Welle im Juni und Juli sind bislang 63 Gebührenbescheide verschickt worden. Die „Letzte Generation“ hat dafür bereits 16.700 Euro an Spenden zusammenbekommen, damit können etwa 70-mal die Gebühren bezahlt werden.

181 Gebührenbescheide in Arbeit

In der Bußgeldstelle sind weitere 181 Gebührenbescheide in Arbeit. Bislang haben 15 Demonstranten die Gebühren beglichen, 13 weitere legten Widerspruch ein. Beim Verwaltungsgericht sind keine Eilanträge bekannt, um die sogenannte aufschiebene Wirkung des Widerspruchs herzustellen. Wegen der geringen Summe werden derlei Ansinnen kaum Erfolgschancen beigemessen. Hinzu kommen unzählige Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.

Die Gruppe „Letzte Generation“ hatte in mehreren Aktionswochen immer wieder Autobahnausfahrten blockiert und von der Bundesregierung härtere Schritte gegen den Klimawandel gefordert. Dabei sind Demonstranten immer wieder von aufgebrachten Autofahrern angegangen und von der Straße gezerrt worden. Die Polizei nennt Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung, kann aber nicht sagen, wie viele Straftaten von Autofahrern sie erfasst hat: „Eine automatisierte Recherche, welche dieser stadtweit erfassten Straftaten im Zusammenhang mit einer Blockadeaktion stehen, ist nicht möglich.“

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