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Erneut kommt ein Angeklagter wegen überlanger Verfahrensdauer aus der U-Haft frei.

© David-Wolfgang Ebener/dpa

Mordprozess in Cottbus: Angeklagter aus U-Haft entlassen

Der in Cottbus wegen Mordes angeklagte Syrer wird nach mehr als zwei Jahren aus der U-Haft entlassen. Grund ist erneut eine überlange Verfahrensdauer.

Cottbus - Erneut ist in Brandenburg in einem laufenden Mordprozess ein Angeklagter wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der angeklagte Syrer war 2015 nach Cottbus gekommen und soll Ende 2016, als er 17 Jahre alt war, die 82 Jahre alte Gerda K. in ihrer Wohnung ermordet, Geld und Wertsachen entwendet haben. Auf Antrag seines Anwalts entschied die Jugendkammer des Landgerichts Cottbus nun, dass der Angeklagte nach zwei Jahren und vier Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss.

Wegen Fehlern der Polizei bei der Spurensicherung und Lücken in den Ermittlungsakten müsse ein Teil der Beweisaufnahme wiederholt werden, sagte der Anwalt. Trotz des dringenden Tatverdachts sei die weitere Untersuchungshaft nicht verhältnismäßig, da ein kurzfristiges Prozessende nicht absehbar sei, befand das Gericht. Dem Angeklagten wurden Auflagen erteilt: Er muss sich an einem bestimmten Ort aufhalten und jeden Tag bei der Polizei melden. Der Mordfall hatte die Proteste des rechten Vereins „Zukunft Heimat“ in Cottbus befeuert.

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