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Verehrung für Nazi Rudolf Heß. Rechtsextremisten demonstrieren im August 2018 in Berlin anlässlich des Todestages des NS-Politikers.

© picture alliance/dpa

Exklusiv

Erfolgreiche Beschwerde der Staatsanwaltschaft: Anklage gegen Neuköllner Neonazis weitgehend zugelassen

Zwei Rechtsextremisten beschmierten Gebäude mit Parolen für NS-Politiker Rudolf Heß. Das Landgericht stufte die Straftaten jetzt als „erheblich“ ein.

Von Frank Jansen

Die Staatsanwaltschaft hat sich im Fall der Neuköllner Neonazis Sebastian T. und Tilo P. gegen das Amtsgericht Tiergarten durchgesetzt. Das Landgericht gab jetzt nach Informationen des Tagesspiegels weitgehend der Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vom Januar statt, die Anklage gegen die beiden Extremisten von 14 Vorwürfen auf nur noch drei zusammenzustreichen.

Die Staatsanwaltschaft kann nun Sebastian T. und Tilo P. zwölf Taten einer Serie von Schmierereien zur Glorifizierung von Rudolf Heß, Hitlers Stellvertreter in der NSDAP, in einem Prozess vorhalten.

Der Fall ist brisant, da die Neonazis schon lange verdächtigt werden, auch für zahlreiche Brandstiftungen und weitere Angriffe in Neukölln verantwortlich zu sein. Die BAO „Fokus“ ermittelt zu mehr als 70 Straftaten. Die Staatsanwaltschaft war froh, im November 2019 wenigstens 14 Propagandadelikte zur Anklage zu bringen - bis das Amtsgericht davon nur wenig übrigließ. Das ist nun korrigiert.

Heß gilt in der braunen Szene als Märtyrer

„Durch seine Beschwerdeentscheidung bestätigt das Landgericht die konsequente Strafverfolgung im Zusammenhang mit Rudolf-Heß-Schmierereien“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Donnerstag dem Tagesspiegel. Die Polizei hatte im August 2017 bei der Observation von Sebastian T. und Tilo P. wegen der vielen Anschläge mitbekommen, dass die beiden in Neukölln Parolen an Gebäude sprühten wie „Mord an Hess!!!“.

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Der ehemalige Spitzenpolitiker des NS-Regimes hatte sich im August 1987 in einer Gartenlaube auf dem Gelände des Kriegsverbrechergefängnisses in Spandau erhängt. Die rechte Szene behauptet, Heß sei getötet worden. Der Altnazi gilt beim braunen Nachwuchs bis heute als Märtyrer.

Amtsgericht wertete die meisten Schmierereien als nicht erheblich

Das Amtsgericht hatte die Propagandadelikte als Zufallsfunde bei der Observation der Polizei zu den Anschlägen in Neukölln gewertet. Strafrechtlich relevant waren deshalb nur Delikte von erheblicher Bedeutung. Da blieben für das Gericht lediglich die Schmierereien übrig, bei denen die Neonazis „Hess“ mit doppelter Sigrune sprühten, dem Symbol der Völkermördertruppe SS.

Das ist dann nicht nur Sachbeschädigung, sondern auch Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Das Landgericht hingegen stufte alle zwölf Rudolf-Heß-Parolen als erheblich ein. Nur bei zwei Aufklebern von AfD und NPD ohne Bezug zu Rudolf Heß war das nicht der Fall.

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