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Ein Betonmisch-Fahrzeug steht an der Bundesallee in Berlin-Wilmersdorf, wo eine Radfahrerin bei dem Verkehrsunfall mit einem Lastwagen lebensgefährlich verletzt wurde.

© picture alliance/dpa / Paul Zinken

Anordnung von Berliner Gericht: Mann muss wegen Messerattacke nach Betonmischer-Unfall in Psychiatrie

Er nahm im Wahn an, dass das Unfallopfer seine Tochter sein könnte. Jetzt muss der Mann, der den Betonmischer-Fahrer nach dem Unfall auf der Bundesallee attackierte, in die Psychiatrie.

Nach einer Messerattacke gegen den Fahrer des Betonmischers unmittelbar nach einem schweren Unfall mit einer Radfahrerin hat das Berliner Landgericht die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 48-Jährige habe aus einem krankhaften Wahn heraus gehandelt, begründete die Vorsitzende Richterin am Mittwoch in dem sogenannten Sicherungsverfahren. Laut einem psychiatrischen Gutachten gehe von dem damals obdachlosen Mann wegen einer erheblichen Erkrankung weiterhin eine hohe Gefahr aus.

Der Betonmischer hatte Ende Oktober 2022 auf der Bundesallee im Ortsteil Wilmersdorf die 44 Jahre alte Radfahrerin überrollt. Sie starb später in einem Krankenhaus. Kurz nach dem Unfall hatte der deutsche Beschuldigte den 64 Jahre alten Fahrer mit einem Messer attackiert. Auf der Fahrbahn habe er ihm „ohne Rechtfertigungsgrund in die linke Brust auf Höhe des Herzens gestochen“, hieß es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Fahrer habe eine Stichverletzung erlitten, die genäht werden musste.

Der Unfall hatte für bundesweites Aufsehen und Diskussionen gesorgt. Ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr, das bei der Bergung der eingeklemmten Frau helfen sollte, stand nach einer Aktion der Klima-Protestgruppe „Letzte Generation“ im Stau und traf deshalb einige Minuten später am Unfallort ein. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt Angaben zufolge gegen zwei Aktivisten unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung.

Der 48-Jährige, der an der Bundesallee campierte, habe „wahnbedingt angenommen, die Radfahrerin könnte seine Tochter sein“, hieß es weiter im Urteil. „Es war eine sehr gefährliche Gewalttat.“ Der Mann leide seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie. Derzeit sei bei ihm das Wahnerleben noch sehr präsent.

Der Mann hatte zu Prozessbeginn vor zwei Wochen gestanden und erklärt: „Ich wollte ihn stechen, ich dachte, er hätte es mit Absicht gemacht.“ Seit der Tat befindet sich der 48-Jährige im sogenannten Maßregelvollzug. Sein Verteidiger plädierte auf eine Unterbringung auf Bewährung.

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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