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Familienurlaub am See

© dpa

„Aufholen nach Corona“: Bundesministerium sponsert Urlaub für Familien

Mit einem Förderprogramm soll Familien mit kleinen Einkommen eine Woche Urlaub für wenig Geld ermöglicht werden.

Stand:

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übernimmt künftig 90 Prozent der Urlaubskosten. Es ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Insgesamt 67 Familienferienstätten und andere gemeinnützige Unterkünfte stehen für den Familienurlaub zur Auswahl, über das ganze Land verteilt, darunter viele Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche, aber auch der Awo. Zu den Zielen gehören etwa die Nordseeinseln Borkum, Norderney und Langeoog sowie die Ostseeinsel Fehmarn, das Allgäu und die schwäbischen Alb.

Alle Einrichtungen sind auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet und bieten pädagogisch begleitete Aktivitäten an. Da die Plätze begrenzt sind, muss in der jeweiligen Unterkunft ein Antrag gestellt werden. Ein Formular dazu steht auf der Webseite des BMFSFJ zum Download bereit. Dort sind auch alle Unterkünfte mit Kontaktmöglichkeiten auf einer Deutschlandkarte hinterlegt.

Auf Nachfrage, ob es noch eine Möglichkeit gebe, das Angebot für die Berliner Herbstferien zu nutzen, sagte eine Mitarbeiterin einer beteiligten Einrichtung, dass Familien den Antrag digital an die bevorzugte Unterkunft schicken sollten und die jeweilige Einrichtung ihn dann „recht schnell“ prüfe, sofern es Kapazitäten gebe.

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Familien, deren Hauptwohnsitz in Deutschland ist und bei denen Anspruch auf Kindergeld besteht, können unter bestimmten Voraussetzungen an dem Programm teilnehmen. Es gilt eine Einkommensgrenze, die sich nach der Personenanzahl des Haushaltes oder Sozialleistungen richtet. Dabei muss mindestens ein Kind minderjährig sein. 

Als Nachweise müssen etwa der Steuerbescheid aus dem Vorjahr, eine Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers aus dem Vorjahr oder alternativ die letzten drei Gehaltsbescheinigungen vorgelegt werden sowie der aktuelle Kindergeldbescheid eingereicht werden.

Anspruch haben außerdem Familien mit einem Kind, das eine Behinderung von mindestens 50 Prozent hat. Bei einem Elternteil mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent, besteht ebenfalls Anspruch. In beiden Fällen spielt das Einkommen keine Rolle.

Familien können den Zuschuss 2021 und 2022 in Anspruch nehmen

Familien können den Zuschuss in den Jahren 2021 und 2022 jeweils einmal in Anspruch nehmen. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) dankte zum Start des Programmes allen Familienferienstätten und Jugendherbergen, die sich an dem Programm beteiligen und Familien damit eine gute gemeinsame Zeit und Erholung ermöglichen.

„Nach den enormen Anstrengungen durch die Pandemie sehnen sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken. Eine Familien-Auszeit wollen wir gerade für die Menschen ermöglichen, die es schwerer haben als andere“, sagte Lamprecht.

Um Fragen und Ansprüche zu klären, ist das BMFSJ unter der kostenlosen Beratungshotline 0800 866 11 59 erreichbar (Mo, Di, Do, Fr  9 bis 13 Uhr und  14 bis 19 Uhr, Mi  9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Sa, 10 bis 15 Uhr) oder per E-Mail an familienferienzeiten@kolpinghaeuser.de.

Jan Skaletzka

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