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Kommentar: Bald rieselt der Schnee im rechtsfreien Raum

Rechtsbegriffe wie „unverzüglich“ und „in angemessenen Zeitabständen“ sind ein Schmackofatz für Rechtsanwälte. Bernd Matthies über die unlösbaren Probleme des Winterdienstes.

Es ist schon oft darauf hingewiesen worden, dass – beispielsweise –die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz zehn Mal so viel Platz beanspruchen wie die Schöpfungsgeschichte der Bibel. Dabei waltet ein Naturgesetz, dem nun auch das kommende Berliner Winterdienstgesetz unterliegen wird.

Seine Grundbotschaft ist an sich einfach: 1. Der Schnee muss weg, bevor er zu Eis wird. 2. Geht das nicht, muss das Eis weg, bevor es gefährlich wird. Der Idealfall bestünde also darin, dass der jeweils Verantwortliche mit seinem kleinen Bürstentraktor auf dem Gehweg ab ca. Bußtag unaufhörlich auf- und abtuckert, bis es endlich Frühling wird.

Das geht aber nicht, das kann niemand bezahlen. Also fügt der Gesetzgeber gern unbestimmte Rechtsbegriffe wie „unverzüglich“ und „in angemessenen Zeitabständen“ in seinen Text ein – ein Schmackofatz für Rechtsanwälte, die sowas gern bis zum Bundesverfassungsgericht und zurück durchnudeln lassen.

Wie lässt sich das präzisieren? Viele kluge Juristen haben jetzt ein nahezu unlösbares Problem. Und leise rieselt der Schnee bald in den rechtsfreien Raum.

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