zum Hauptinhalt

Fluglärm: Behörde will längeres Nachtflugverbot

Das Umweltbundesamt setzt sich für mehrere lärmfreie Stunden am neuen Airport in Schönefeld ein. Es sei zweifelsfrei belegt, dass nächtlicher Fluglärm das Risiko von Herz-Kreislauf-Krankheiten, Depressionen und Psychosen erhöhe.

Schönefeld - Ob es am neuen Flughafen in Schönefeld einen Nachtflugverkehr geben wird, wie ihn die Fluggesellschaften und der Flughafen fordern, oder ob die Ruhezeiten erweitert werden, hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden. Dagegen hat das Umweltbundesamt bereits feste Vorstellungen: Es hält ein absolutes Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr für ein „ganz wichtiges“ Kriterium. Gesellschaften und Flughafen wollen dagegen Flugzeuge unter festgelegten Bedingungen bis 0 Uhr und bereits von 5 Uhr an starten und landen lassen.

Auf einer Informationsveranstaltung der Zeuthener Bürgerinitiative gegen Fluglärm bezeichnete René Weinandy, der im Umweltbundesamt für Lärmminderung im Verkehr zuständig ist, Krach als eines der am meisten unterschätzten Umweltprobleme. Dabei sei zweifelsfrei belegt, dass nächtlicher Fluglärm das Risiko von Herz-Kreislauf-Krankheiten, Depressionen und Psychosen erhöhe. Anwohner müssten deshalb vor Lärm in der Nacht so weit es geht geschützt werden.

Nach dem Planfeststellungsbeschluss des Infrastrukturministeriums von Brandenburg sind lediglich von 0 bis 5 Uhr keine regulären Flüge erlaubt. In den halben Stunden unmittelbar vor und nach dieser „Kernzeit der Nacht“ sind nur verfrühte oder verspätete Flüge zulässig. Ein Kontingent begrenzt zudem die Zahl der maximal zulässigen Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr. Darüber hinaus darf generell zwischen 22 und 6 Uhr nur mit als lärmarm eingestuften Flugzeugen geflogen werden.

Anwohner wollen mit bereits eingereichten Klagen die Nachtruhe-Zeiten erweitern. Air Berlin dagegen will nachts häufiger fliegen und ist, wie berichtet, ebenfalls vors Bundesverwaltungsgericht gezogen. Die Berliner CDU hat sich für ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr eingesetzt, was Schönefeld nach Ansicht von Flughafenchef Rainer Schwarz zu einem Provinzflughafen machen würde.

Ins Verfahren um die Nachtflüge ist das Umweltbundesamt nicht direkt einbezogen. Anders sieht es bei den Flugrouten aus. Dort muss das Amt gesetzlich mitmischen. Und auch hier folgt es nicht den Wünschen des Flughafens. Während dieser Flugzeuge parallel von beiden Bahnen starten und landen lassen will, was zu anderen Routen führt als im Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt worden war, würde das Umweltbundesamt am liebsten auf Parallelstarts verzichten. Zumindest dürfe der Parallelbetrieb nur in Spitzenzeiten stattfinden.

Um die Routenvorschläge ausreichend prüfen zu können, hat das Umweltbundesamt sich statt vier Wochen zwölf Wochen Zeit erbeten, sagte Weinandy weiter. Die Flugsicherung habe ihren Zeitplan entsprechend geändert. Zweifel hat das Umweltbundesamt, ob mit der Rechenmethode der Flugsicherung die exakte Lärmbelastung der Anwohner ermittelt werden könne. Das sogenannte Niros-Verfahren gilt vor Gericht allerdings als rechtssicher.

Zur Startseite