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Benachrichtigung futsch, Ausweis verlegt?: So geht Ihre Stimme für die Berlin-Wahl nicht verloren
Am Wahltag kann vieles schiefgehen. Wahlwilligen, die etwas verloren haben, kann geholfen werden. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Stand:
Die Berlin-Wahl 2021 war von zahlreichen Pannen und von Chaos geprägt. Bei der Wiederholung am Sonntag soll es besser laufen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle weiteren wichtigen Informationen zur Stimmabgabe finden Sie hier.
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verloren. Kann ich trotzdem wählen?
Ja, um das Wahlrecht wahrzunehmen, wird lediglich ein amtlicher Lichtbild-Ausweis für den Abgleich mit dem Wählerverzeichnis benötigt. Das können der Personalausweis, der Reisepass oder auch der Führerschein sein. Dennoch sollte die Wahlbenachrichtigung, wenn möglich, mitgebracht werden. Ihr Wahllokal können Sie über die Wahllokalsuche des Landes Berlin finden.
Ich finde keines meiner Ausweisdokumente. Kann ich trotzdem wählen?
Nein. In der Landeswahlordnung heißt es: Nach der Stimmenabgabe in der Wahlkabine „legen die Wahlberechtigten am Tisch des Wahlvorstandes den Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis [...] vor“. Wer das nicht macht, ist verpflichtet, dies auf Nachfrage zu tun. Ein Ausweisdokument werde benötigt, sagt auch die Landeswahlleitung. Sollten der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen sein, ist das kein Problem. Der Nachweis dient lediglich als Identifizierung.
Ich habe Briefwahl beantragt, die Unterlagen aber noch nicht abgeschickt. Was sollte ich tun?
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht bis Sonnabend, 16 Uhr, in Briefkästen der Deutschen Post innerhalb des Berliner Stadtgebietes eingeworfen hat, kann entweder am Sonntag in seinem Wahllokal nach Vorlage des Wahlscheins wählen oder seine Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 18 Uhr, im Bezirkswahlamt seines Bezirks abgeben (eine Übersicht über die Standorte finden Sie hier). Briefwahlunterlagen, die am Wahltag nicht bis 18 Uhr eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Ich bin am Sonntag unvorhergesehen verhindert. Kann ich trotzdem meine Stimme abgeben?
Im Fall einer „nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, wenn der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann“, können Wahlberechtigte bis spätestens 15 Uhr einen Wahlschein beim zuständigen Bezirkswahlamt beantragen. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Eine Hilfsperson kann die Briefwahlunterlagen abholen und den verschlossen Wahlbriefumschlag nach erfolgter Wahl bis 18 Uhr wieder zum Bezirkswahlamt zurückbringen.
Kann ich auch nach 18 Uhr wählen?
Eine Stimmenabgabe nach 18 Uhr ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Treffen Wähler:innen vor 18 Uhr am Wahllokal ein und befinden sich zum Beispiel in einer Warteschlange, dürfen sie ihr Wahlrecht auch nach 18 Uhr noch wahrnehmen. Personen, die nach 18 Uhr am Wahllokal erscheinen, dürfen hingegen nicht mehr wählen. Der Landeswahlleiter hat außerdem die Möglichkeit, die Wahlzeit für einen Wahlkreisverband oder für einzelne Stimmbezirke bis maximal 20 Uhr auszudehnen, „wenn besondere Gründe es dringend erfordern“, heißt es in der Landeswahlordnung.
Ich habe in der Wahlkabine versehentlich mein Kreuz an einer falschen Stelle gesetzt. Kann ich nochmal wählen?
Ja, solange die Stimmzettel noch nicht in die Wahlurnen geworfen wurden, geht das. Wähler:innen können in dem Fall neue Stimmzettel verlangen. Die alten Stimmzettel müssen vor den Augen eines Mitgliedes des Wahlvorstandes vernichtet werden.
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