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Amtsschilder vom Landgericht Berlin am Gebäude vom Kriminalgericht Moabit.

© Jens Kalaene/dpa

Er soll mehr 26 kleine Jungen missbraucht haben: Berliner Babysitter vor Gericht

Er wurde als ehrenamtlicher Helfer in Familien vermittelt oder bot sich über das Internet als Babysitter an. Dann soll der junge Mann das Vertrauen ausgenutzt haben. 

Als Betreuer und Babysitter soll ein 28-jähriger Berliner mehr als 20 Jungen missbraucht und zudem kinderpornografisches Material hergestellt haben. Sieben Monate nach seiner Festnahme hat am Donnerstag vor dem Landgericht der Hauptstadt der Prozess gegen den Mann begonnen. 

Die Jugendstrafkammer schloss noch vor Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit von der weiteren Hauptverhandlung aus. Das Urteil solle später allerdings öffentlich begründet werden, sagte der Vorsitzende Richter.

26 Jungen sollen Opfer des Angeklagten geworden sein. Ihm werden dabei knapp 100 Missbrauchstaten in den Jahren 2015 bis 2020 vorgeworfen. Dazu kommen rund 100 Fälle, bei denen es um das Erstellen von Kinderpornografie geht. Die Anklage lautet auf schweren sexuellen Missbrauch, Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Herstellung kinderpornografischer Schriften.

Die betroffenen Kinder waren dem jungen Mann den Ermittlungen nach jeweils zur Betreuung anvertraut worden. Zum Teil sei er als ehrenamtlicher Kinderbegleiter von einer gemeinnützigen GmbH in die Familien vermittelt worden. In anderen Fällen sei er von den Eltern über das Internet als Babysitter engagiert worden und habe stundenweise Kinder zu Hause betreut.

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In einem Fall sei ein Opfer noch nicht einmal ein Jahr alt gewesen. Auch behinderte Kinder seien betroffen. Der Angeklagte sei sehr fürsorglich aufgetreten, hieß es am Rande der Verhandlung.

Eine anonyme Anzeige soll zu einer Durchsuchung der Wohnung des 28-Jährigen in Neukölln geführt haben. Es seien Bild- und Videodateien gefunden worden, die den Verdacht erhärtet hätten, hieß es weiter am Rande des Prozesses. 

Der 28-Jährige war seit August in Untersuchungshaft

Aus der Auswertung der Datenträger sollen sich die angeklagten Taten ergeben haben. Seit Anfang August 2021 befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Zu möglichen Einlassungen des Angeklagten war zunächst nichts öffentlich bekannt.

An dem Verfahren sind 20 Jungen als Nebenkläger beteiligt. Sie werden durch Rechtsanwälte vertreten, einige Eltern waren zu Beginn des Prozesses persönlich erschienen. Das Gericht begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit unter anderem mit den schutzwürdigen Interessen der Nebenkläger. 

Zudem sei in dem Verfahren zu prüfen, ob im Falle eines Schuldspruchs auch Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten anzuordnen oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich sei. Für den Prozess sind bislang 13 weitere Verhandlungstage bis zum 5. Mai terminiert. (dpa)

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