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Marcel Luthe, fraktionsloser Abgeordneter vormals FDP, bei einer Aktuellen Stunde im Abgeordnetenhaus. Mittlerweile ist er Spitzenkandidat der Freien Wähler.

© imago images/Christian Ditsch

Trotz Verstößen gegen Hygiene-Regeln: Berliner Gericht hält Parteitag der Freien Wähler nicht für rechtswidrig

Mitglieder waren gegen die Partei vorgegangen. Hintergrund soll ein Machtkampf rund um Marcel Luthe sein. Sie unterlagen vor dem Amtsgericht Lichtenberg.

Stand:

Sie haben verloren. Die 13 Mitglieder der Freien Wähler, die den Landesparteitag anfechten wollten, sind am Dienstag vor dem Amtsgericht Lichtenberg unterlegen. Sie hatten den Parteitag vor allem wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung anfechten wollen. Hintergrund ist auch ein parteiinterner Machtkampf im Kampf um aussichtsreiche Listenplätze, in dem auch Marcel Luthe eine Rolle spielen soll.

Ludwig von Jagow, Anwalt der 13 sagte dem Tagesspiegel nach der Verhandlung: „Wir sind leider unterlegen.“ Die Hauptbegründung des Gerichts sei wohl, dass die Leute nach den Verstößen nicht nur den Saal hätten verlassen müssen, sondern umgehend lautstark protestieren oder vor Ort einen Abbruch des Parteitags fordern hätten müssen. Eine schriftliche Begründung des Urteils lag noch nicht vor.

Bei dem Parteitag im April, auf dem die Landesliste der Partei - und Marcel Luthe als Spitzenkandidat - für die Wahl am 26. September gewählt wurde, waren fünf Leute bei dem obligatorischen Schnelltest positiv getestet worden. Sie machten dann noch einen Corona-Test, der negativ ausfiel, Parteichef Tobias Ludwig Eder ließ sie am Parteitag teilnehmen.

Es gab dann Proteste von Parteimitgliedern, die empört den Parteitag verließen. Polizei und Ordnungsamt lösten den Parteitag nicht auf, nachdem sie sich die Vorkommnisse schildern ließen. Eine Gruppe von 27 Parteimitgliedern zog danach bis vor das Bundesschiedsgericht, das jedoch keinen Entscheidungsbedarf in dieser Sache sah, auch der Bundesvorstand erkannte keine Anfechtungsgründe für den Parteitag.

Die Richterin am Amtsgericht Lichtenberg ließ einen Antrag auf Einstweilige Verfügung des Rechtsanwalts Ludwig von Jagow zu, erkannte die Hygiene-Verstöße grundsätzlich an. „Das ist ein Teil-Erfolg für uns“, sagte von Jagow. Rechtswidrig, darin folgte die Richterin der Argumentation der Parteimitglieder nicht, sei der Parteitag aber nicht gewesen – und muss damit vorerst auch nicht wiederholt werden.

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Ob die Antragssteller Berufung vor dem Berliner Landesgericht einlegen wollen, war am Dienstagnachmittag noch nicht entschieden, sagte Anwalt von Jagow dem Tagesspiegel.

Die Zeit, das machte auch die Richterin in der Verhandlung klar, drängt: Am Freitag entscheidet der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Wahlliste der Freien Wähler zur Abgeordnetenhauswahl. In Umfragen stehen die Freien Wähler zurzeit bei zwei bis drei Prozent. Spitzenkandidat der liberal-konservativen Partei ist Marcel Luthe. Er sagte dem Tagesspiegel: "Das Urteil überrascht mich nicht und zeigt die Motivlage ja auch auf."

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