zum Hauptinhalt
Brigitte Heinisch hat endlich Recht bekommen.

© Doris Spiekermann-Klaas

Urteil zur Meinungsfreiheit: Berliner Pflegerin durfte doch über Missstände reden

Die fristlose Kündigung einer Berliner Pflegerin wegen Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Meinungsfreiheit. Die 49-Jährige bekam ihr Recht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch in einem entscheidenden Urteil Recht gegeben. Die 49-Jährige ist durch die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit beschnitten worden, hieß es, weil deutsche Gerichte dem Klinikkonzern Vivantes den Rücken gestärkt hatten, nachdem Heinisch dort fristlos entlassen worden war. Die Richter sprachen ihr eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zu.

Die Pflegerin war in einem Altenheim der landeseigenen Klinikkette Vivantes beschäftigt und hatte Mängel bei der Patientenversorgung kritisiert. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen stellte in dem Haus in Berlin-Reinickendorf 2003 wegen fehlenden Personals grobe Verstöße fest. Heinisch zeigte Vivantes wegen Betruges an, schließlich würde die Pflege der bedürftigen Bewohner nicht angemessen gewährleistet. Daraufhin wurde die Mitarbeiterin entlassen. Zuletzt hatte das Bundesarbeitsgericht der Klinikkette Recht gegeben, das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde der Pflegerin gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.

Heinisch wandte sich mit ihren Anwalt Benedikt Hopmann an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. „Das ist ein Sieg, der zeigt, dass auch die Schwachen mächtig sein können“, sagte Hopmann dem Tagesspiegel. Seine Mandantin habe viel Mut bewiesen. Allerdings stand Heinisch während des jahrelangen Streits mit Vivantes und den deutsche Gerichten unter enormen Stress, inzwischen bezieht sie eine kleine Frührente. Hopmann hatte zuletzt erfolgreich die Kassiererin "Emmely" verteidigt, die zunächst von der Supermarkt-Kette Kaiser´s wegen eines von ihr eingelösten Pfandbons gekündigt wurde.

„Nach der Entscheidung können sich Beschäftigte endlich ohne Angst vor Kündigung an die Behörden wenden, etwa wenn im Unternehmen gravierende Missstände und Gefahren für die Belegschaft oder Patienten bestehen“, sagte Jens Schubert von der Gewerkschaft Verdi dem Tagesspiegel. Allerdings müsse man sich als Beschäftigter zunächst intern an den Arbeitgeber wenden, damit dieser Gelegenheit habe, die Missstände auszuräumen. Verdi hatte Heinisch unterstützt.

Heinisch erwägt nun, erneut gegen Vivantes zu klagen. Deutsche Gerichte müssen sich nach dem Straßburger Urteil noch mal mit dem Fall befassen. Grundsätzlich wird die Straßburger Entscheidung als eine Stärkung für Whistleblower gesehen. Als Whistleblowing werden Vorgänge bezeichnet, bei dem ein Arbeitnehmer nach außen Hinweise auf Missstände in der Firma gibt und so seinen Job riskiert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false