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Anschlussleistung verdoppelt: Berlin baut mehr Solaranlagen
Innerhalb von zwei Jahren hat sich die installierte Anschlussleistung fast verdoppelt.
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Berlin hat zuletzt deutlich mehr Energie aus der Sonne gewonnen. Innerhalb von zwei Jahren hat sich die installierte Anschlussleistung bei den Solaranlagen fast verdoppelt. Hatte der Wert aller Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) 2020 noch bei rund 150 Megawatt Peak gelegen, ist er Ende Januar auf rund 295 Megawatt gestiegen. Das teilte die landeseigene Stromnetz Berlin GmbH am Mittwoch mit.
Mittlerweile sind etwa 15.200 PV-Anlagen in Berlin im Einsatz. Das Unternehmen hatte zuletzt buchstäblich mit einer „Antragsflut“ zu kämpfen: 2021 erhöhte sich die Zahl der Anträge für den Anschluss einer Solaranlage auf circa 2200.
In den Jahren zuvor hatte es durchschnittlich 1000 Anträge pro Jahr gegeben. Vergangenes Jahr bearbeitete Stromnetz Berlin dann bereits 4800 Anträge. Als Folge der hohen Nachfrage mussten Kund:innen zwischenzeitlich länger warten, bis ihr Antrag bearbeitet wurde. Die Wartezeiten konnte das Unternehmen nach eigenen Angaben kürzlich wieder senken.
Ein Viertel des Stromverbrauchs von der Sonne
Die Zahlen dürften den Senat freuen. Mit dem „Masterplan Solarcity“ verfolgt die Politik das Ziel, mit Solarstroms bis zum Jahr 2050 ein Viertel der gesamten Stromnachfrage decken zu können. In einer Studie hatte das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme vorgerechnet, dass die installierte Leistung dafür mindestens 4400 Megawatt Peak betragen muss. Den „Masterplan Solarcity“ hat das Land Berlin im März 2020 beschlossen.
Um dem ambitionierten Vorhaben näherzukommen, bezuschusst der Senat seit dem 10. Februar all jene mit bis zu 500 Euro, die ein PV-Modul auf ihrem Balkon installieren. Für die Förderung dieser sogenannten Balkonkraftwerke stehen der Politik Mittel in Höhe von sieben Millionen Euro zur Verfügung. Laut Stromnetz Berlin befanden sich Ende Januar rund 1900 dieser Module auf Berliner Balkonen.
Eine weitere Maßnahme des Senats verpflichtet seit diesem Jahr private Bauherren zur Installation von PV-Anlagen auf Neubauten. Die Vorgabe gilt auch für Eigentümer:innen, die ihr Dach sanieren oder aufstocken.
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