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Berliner vermietete für das Doppelte unter: „Die Wohnungsnot öffnet der Geschäftemacherei Tür und Tor“
Ein Berliner Mieter zahlt selbst 460 Euro und fordert von seinen Untermietern 962 Euro. Seit Mittwoch berät der Bundesgerichtshof: Dürfen Mieter einen Aufschlag verlangen? Viele sind gespannt auf das Urteil.
Stand:
Er zahlte 460 Euro für 65 Quadratmeter, verlangte von seinen Untermietern aber mehr als das Doppelte: Mit der Untervermietung seiner Wohnung in Berlin dürfte ein 42-Jähriger ordentlich Gewinn gemacht haben.
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