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Eine junge Frau wärmt sich die Hände an einem Rosé-Glühwein.

© dpa/Benjamin Westhoff

Geheimniskrämer am Glühweinstand: „Was genau Sie eingegossen kriegen, ist schwer nachzuvollziehen“

Unser Kolumnist von der Verbraucherzentrale Berlin verrät, welche Regeln Gastwirte auf Weihnachtsmärkten einhalten müssen – und welche nicht: Ihre Zutaten verraten, zum Beispiel.

Markus Kamrad
Eine Kolumne von Markus Kamrad

Stand:

Mir ist schleierhaft, warum man Gewürze in Wein tun sollte und das dann auch noch erwärmt. Egal. Verbraucherschutz ist Dienstleistung. Das mit dem Glühwein ist Ihr Bier. Ich gebe hier nur die Infos. Und neben der geschmacklichen Frage geht es ja hier auch um ein schönes Ritual.

Die Preise sind auf hohem Niveau dieses Jahr stabil geblieben. Zwischen drei und sechs Euro zahlen Sie auf den Berliner Weihnachtsmärkten dafür. Was genau Sie eingegossen kriegen, ist schwer nachzuvollziehen. Denn Lebensmittel, die unverpackt auf dem Markt verkauft werden, dürfen die Händler ohne Zutatenliste und Nährwerttabelle an Sie abgeben.

In der EU-Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse ist die Zusammensetzung geregelt: Rot- oder Weißwein verfeinert mit Zimt und/oder Gewürznelken – das ist ein glühweinhaltiges Getränk. Darüber hinaus erlaubt sind Zucker oder andere süßende Zutaten sowie bestimmte Farb- und Aromastoffe.

Zwischen 7 und 14,5 Volumenprozent muss der Alkoholgehalt liegen. Das ist auch der Grund, warum die alkoholfreie Variante anders heißen muss. Grundsätzlich bin ich als Verbraucherschützer natürlich ein Freund klarer Benennungen. Hier kann man sich wie in prominenten anderen Fällen schon fragen, wie hoch die Irreführungsgefahr ist.

Ganz ohne Kennzeichnung geht es aber dann doch nicht auf dem Weihnachtsmarkt. Die Verwendung von Schwefel muss am Stand sichtbar sein. Auch zu Allergenen wie Milch, Ei und Nüssen ist man Ihnen eine Auskunft schuldig. Sie wollen ganz genau wissen, was Sie trinken? Dann kaufen Sie ihn verpackt im Supermarkt – seit Kurzem muss er zumindest einen QR-Code aufweisen, unter dem Sie Zutaten und Nährwerte finden – oder machen Sie Ihren Glühwein am besten selbst!

Rezepte recherchieren, kann auch ganz erholsam sein in der stressigen Adventszeit. Und vielleicht darf es auch mal ein Glühwein mit einem Schuss Rum oder Amaretto sein, besser bekannt als „Punsch“. 

In dieser Kolumne berichtet der Autor jede Woche über Themen, die ihn und sein Team von der Verbraucherzentrale Berlin beschäftigen. Alle Folgen zum Nachlesen, finden Sie hier.

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