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Eine Zahnmedizinerin begutachtet ein Gebissmodell.

© picture alliance / zb/Hendrik Schmidt

Gericht weist Berliner Zahnärzte in die Schranken: Karsten Geist darf wieder Chef sein

In den vergangenen Wochen gab es viel Unruhe bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin. Jetzt entschieden die Richter: Der geschasste Chef soll auf seinen Posten zurückkehren.

Stand:

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Status quo bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin wiederhergestellt. Es entschied in zwei Eilverfahren, dass der ehemalige Vorstandvorsitzende Karsten Geist in sein früheres Amt zurückkehren darf. Zuvor hatte ihn die Vertreterversammlung gleich zweimal von dem Posten entbunden. Es folgten Widersprüche und Klagen. Schließlich schaltete sich die Senatsverwaltung für Gesundheit ein und drohte der KZV mit einem Zwangsgeld.

Wie berichtet, war bis zuletzt nicht klar, wer die KZV eigentlich führt. Dem Vernehmen nach verweigerte die Organisation, die die zahnärztliche Versorgung in der Hauptstadt organisiert, dem geschassten Geist zeitweise die Rückkehr, trotz zweier Beschlüsse des Berliner Sozialgerichts. Später durfte er als Stellvertreter wieder anfangen. Andreas Hessberger, der neue Mann an der Spitze der KZV, muss seinen Chefposten nun räumen. In Funktionärskreisen sagen ihm viele ein besseres Führungsgespür nach als Geist.

Karsten Geist, der alte und neue Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin.

© KZV Berlin

Die Stimmung in der KZV ist nach Tagesspiegel-Informationen denkbar schlecht. Geist hatte beim Sozialgericht, der ersten gerichtlichen Instanz, angegeben, man habe ihm aus rein persönlichen Gründen das Vertrauen entzogen. Im wichtigsten Organ der KZV, der sogenannten Vertreterversammlung, ringen verschiedene Berufsverbände und ihre Fraktionen um die Macht.

Das Landessozialgericht entschied übrigens nicht, ob die Amtsentbindung von Geist rechtens war. Es betonte nur, dass die KZV den Widerspruch von Geist gegen seine Entbindung nicht ausreichend beachtet habe. Die Gesundheitsverwaltung argumentierte vor Kurzem ähnlich: Solange das Verfahren um seine Entbindung in der Schwebe sei, müsse Geist Vorstandschef bleiben.

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