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Letzte Frist für 20.000 Berliner Unternehmer: Schlussabrechnung für Corona-Hilfen muss Ende Spetember vorliegen
Bund und Länder haben sich auf eine mutmaßlich letzte Fristverlängerung verständigt: Unternehmen müssen ihre Schlussrechnungen der Corona-Hilfen bis Ende September abgegeben werden.
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Die Frist zur Inanspruchnahme von Coronahilfen wird ein letztes Mal verlängert. Schlussabrechnungen können nunmehr letztmalig bis zum 30. September eingereicht werden. Darauf verständigten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit den Bundesländern. An der konzertierten Aktion waren auch Branchenorganisationen, wie Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Rechtsanwält:innen, beteiligt. Die teilte die landeseigene Investitionsbank Berlin IBB am Montag mit.
Die Schlussabrechnungen sind notwendig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abzugleichen. Das könnte zu Nach- oder Rückzahlungen führen. Der bürokratische Aufwand zur Prüfung und Schlussabrechnung der diversen Corona-Hilfen werde die Investitionsbank Berlin noch bis mindestens 2030 beschäftigen, hieß es Ende vor wenigen Tagen.
Derzeit sind im Land Berlin noch zirka 20.100 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen offen, schrieb die Förderbank in einer Mitteilung. Mit der Schlussabrechnung wird die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen berechnet und festgesetzt. Wenn die Schlussrechnung nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht wird, muss die gesamte Förderung zurückgezahlt werden.
Durch die Verlängerung der Einreichungsfrist haben die prüfenden Dritten und die Unternehmen während einer von ohnehin hoher Arbeitsbelastung sowie Fachkräftebedarf geprägten Lage mehr Zeit erhalten, um die Corona-Wirtschaftshilfen abschließend zu bearbeiten.
Bund und Länder hatten seinerzeit gemeinsam mit den Bewilligungsstellen – in Berlin mit der IBB – und in enger Abstimmung mit den prüfenden Dritten schnell und entschlossen gehandelt, um die Wirtschaft in Pandemiezeiten zu stützen und in der Folge Arbeitsplätze zu sichern. „Alle Unternehmen und prüfenden Dritten in Berlin sind aufgefordert, die Zeit unbedingt zu nutzen und die erforderlichen Schlussabrechnungen fertigzustellen und fristgerecht einzureichen“, schreibt die IBB in einer Mitteilung.
Für Soloselbstständige hatte das Land Berlin am 17. Mai 2021 eine „Neustart“-Coronahilfe des Bundes aufgestockt. Die IBB hatte am 25. August 2020 zudem ein Programm mit „Coronahilfen für Start-ups“ aufgerufen. Die Mittel konnten für Investitionen sowie die Mitfinanzierung laufender Kosten wie Miete, Personalkosten, (einschließlich Unternehmerlohn) und Warenlager (Betriebsmittel) eingesetzt werden.
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