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Dörte Elß ist die Chefin der Berliner Verbraucherzentrale.

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Mein guter Rat: Ärger mit der Post? Was Sie jetzt wissen sollten

Das  „Postrechtsmodernisierungsgesetz“ ist in Kraft. Es soll vieles erleichtern. Ob das für jeden zutrifft, ist fraglich. Worauf Sie nun achten sollten, wenn Sie kein Smartphone nutzen.

Dörte Elß
Eine Kolumne von Dörte Elß

Stand:

Nur wenige Themen des Verbraucherschutzes werden so leidenschaftlich an uns herangetragen wie Ärger mit der Post.

Das sogenannte Postrechtsmodernisierungsgesetz, welches nun in Kraft getreten ist, klingt nach Neuigkeiten und Verbesserungen. Erstere gibt es in der Tat, ob diese jedoch wirklich für letztere sorgen, wird sich zeigen. In Zukunft dürfen nur noch Unternehmen Sendungen transportieren, die im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind. Dieses muss veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden.

Zudem ist die Bundesnetzagentur dazu verpflichtet worden, einen Digitalen Atlas zu erstellen, der sämtliche Postzugänge deutschlandweit abbildet. Dazu zählen sowohl Postbriefkästen und Packstationen als auch Filialen. Außerdem werden neuerdings automatisierte Stationen zur Postversorgung angeboten. Dort können Sie Ihre Sendungen frankieren, versenden und empfangen.

Teilweise benötigen Sie dort nämlich ein Smartphone, was nicht unbedingt allen Menschen zur Verfügung steht.

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Was unkompliziert klingt, ist es nicht unbedingt für alle potenziellen Nutzerinnen und Nutzer. Teilweise benötigen Sie dort nämlich ein Smartphone, was nicht unbedingt allen Menschen zur Verfügung steht. Wir als Verbraucherzentralen sind besorgt, ob gerade ältere Personen Nachteile durch das fehlende Gerät befürchten müssen. Sollten Sie entweder kein Smartphone besitzen oder es nicht für Postangelegenheiten nutzen möchten, widersprechen Sie unbedingt der Hinterlegung Ihrer Sendungen in Packstationen.

Eine gute Nachricht gibt es zum Thema Paketzustellung. Solche Sendungen dürfen nur noch in der unmittelbaren Nachbarschaft abgegeben werden. Wurden sie nicht erfolgreich zugestellt, kommt nur noch der nächstgelegene Hinterlegungsort für die Lagerung infrage. Die Verbraucherzentralen werden wachsam bleiben, gerade was die allgemeine Teilhabe angeht. Denn in Deutschland reguliert das Postwesen der Bund mit dem erklärten Ziel, eine flächendeckende Grundversorgung zum Brief- und Paketversand sicherzustellen. Und diese Grundversorgung muss uns alle einschließen.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint online mittwochs.

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