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Dörte Elß ist Vorständin der Verbraucherzentrale Berlin und schreibt die Kolumne „Mein guter Rat“.

© Tagesspiegel/Doris Spiekermann Klaas

Mein guter Rat: Das ist Ihr Recht bei Taschenkontrollen

Im Supermarkt sind Taschenkontrollen unrechtmäßig, wenn kein konkreter Verdacht vorliegt. Was Ihre Rechte sind, wenn Verkäufer oder Geschäftsinhaber Sie festhalten.

Dörte Elß
Eine Kolumne von Dörte Elß

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Vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Sie ein Geschäft verlassen wollten und durch einen lauten Signalton davon abgehalten wurden. Auch wenn Sie in so einem Fall wissen, dass es sich lediglich um ein technisches Problem handeln kann, dürfte Ihnen die Situation unangenehm sein.

Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen, wenn Sie dazu aufgefordert werden, Ihre Tasche zu öffnen. Im Supermarkt sind Taschenkontrollen grundsätzlich unzulässig, wenn kein konkreter Verdacht gegen Sie vorliegt. Nicht einmal, wenn im Geschäft ein Schild angebracht ist, das auf die Durchführung von Taschenkontrollen hinweist, müssen Sie dies dulden. Kommunizieren Sie Ihr Wissen deutlich. Besteht das Personal darauf, dass Sie Ihre Tasche öffnen, und Sie kommen dieser Aufforderung nach, sollten Sie sich anschließend bei der Geschäftsführung beschweren.

Verweigern Sie die Kontrolle, darf der Ladeneigentümer Ihnen Hausverbot erteilen. Manche Händler verlangen von ihren Kundinnen und Kunden, dass sie größere Taschen am Eingang abgeben oder in einem Schließfach deponieren. Sollte es Ihnen einmal passieren, dass Sie zu Unrecht und gegen Ihren Willen festgehalten werden, sollten Sie bei der Polizei Strafanzeige erstatten.

Geschäftsinhaber und Angestellte verstoßen dann nämlich eindeutig gegen geltendes Recht. Schließlich wurden Sie nicht auf frischer Tat ertappt, denn nur dann wäre dieses Vorgehen zulässig. In so einem Fall dürfte übrigens erst die eintreffende Polizei die Durchsuchung vornehmen. Sollten Sie in einem Geschäft schlechte Erfahrungen mit einer Taschenkontrolle gemacht haben, können Sie sich ja auch ganz einfach selbst ein Hausverbot aussprechen. Wo Sie nicht anständig behandelt werden, müssen Sie schließlich auch nicht einkaufen.

Dörte Elß ist Vorständin der Verbraucherzentrale Berlin und schreibt die Kolumne „Mein guter Rat“.

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