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Mein guter Rat: Das sollten Sie über dynamische Stromtarife wissen
Ab Januar müssen Energieversorger dynamische Stromtarife anbieten. Ob sich das für sie lohnt, ist schwer abzuschätzen. Worauf sie achten sollten.

Stand:
Haben Sie schon einmal etwas von dynamischen Stromtarifen gehört? Wenn nicht, sind Sie damit leider nicht allein. Laut einer Forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands kennt mehr als die Hälfte aller deutschen Haushalte den Begriff überhaupt nicht, obwohl alle Stromanbieter ab dem 1. Januar 2025 einen dynamischen Tarif anbieten müssen.
Somit wird es möglich, dass sich der Preis pro Kilowattstunde flexibel nach dem aktuellen Börsenpreis richtet. Der Strompreis kann also täglich oder sogar stündlich schwanken, je nachdem wie sich Angebot und Nachfrage an der Strombörse gestalten. Dadurch können Sie Strom genau dann nutzen, wenn er günstig ist. Dies kann vor allem einen Mehrwert für Haushalte mit hohen und flexiblen Verbräuchen bedeuten, etwa wenn Elektroautos oder Wärmepumpen betrieben werden.
Ich empfehle Ihnen, auf eine kurze Laufzeit zu achten, wenn Sie sich für einen dynamischen Tarif entscheiden.
Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale
Bevor Sie sich für einen solchen Tarif entscheiden, sollten Sie einiges bedenken. Sie benötigen einen Smart Meter, also ein intelligentes Messsystem. Das Preisrisiko liegt ab Vertragsschluss komplett bei Ihnen und der wirtschaftliche Nutzen lässt sich schwer abschätzen. Ich empfehle Ihnen, auf eine kurze Laufzeit zu achten, wenn Sie sich für einen dynamischen Tarif entscheiden. Dadurch können Sie schnell in einen Festpreistarif wechseln, falls der Tarif doch nicht Ihren Erwartungen entspricht.
Die meisten dynamischen Tarife, welche aktuell am Markt zu finden sind, haben zwar ohnehin kurze Vertragslaufzeiten, vereinzelt binden Sie sich aber auch bis zu ein Jahr. Passen Sie hier also gut auf. Ich hoffe sehr, dass die Stromanbieter nun bis zum Jahresende schnell ihrer Informationspflicht in Bezug auf die Kosten sowie die Vor- und Nachteile von dynamischen Tarifen nachkommen. Dann sollte der Begriff auch mehr Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt werden.
Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint online mittwochs.
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