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Dörte Elß ist die Chefin der Berliner Verbraucherzentrale.

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Mein guter Rat: Mit diesen Tricks arbeiten Kriminelle auf Kleinanzeigen-Portalen

Es kursieren ein paar gängige Betrugsmaschen auf Gebrauchtwaren-Portalen. Dies sollten Sie beachten, um nicht reingelegt zu werden und finanziellen Schaden zu erleiden.

Dörte Elß
Eine Kolumne von Dörte Elß

Stand:

Haben Sie schon einmal etwas über ein Kleinanzeigen-Portal im Internet ge- oder verkauft? Hoffentlich sind Sie dabei noch nie Opfer von Kriminellen geworden. Damit dies so bleibt, sollten Sie die gängigsten Betrugsmaschen kennen.

Eine davon hat es auf Ihre Kreditkartendaten abgesehen. Der vermeintliche Käufer Ihres angebotenen Artikels gaukelt Ihnen vor, der Bezahlvorgang mit der Kreditkarte sei fehlgeschlagen. Sie erhalten eine Nachricht, die angeblich vom Kleinanzeigenportal stammt. Die Bitte: einen Link öffnen und Ihre Kreditkartendaten samt Kontrollziffer angeben. Geben Sie ihr nach, löst sich aber nicht das Bezahlproblem, sondern Kriminelle gelangen an Ihre Daten und können damit einkaufen.

Der vermeintliche Käufer Ihres angebotenen Artikels gaukelt Ihnen vor, der Bezahlvorgang mit der Kreditkarte sei fehlgeschlagen.

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Hellhörig sollten Sie auch bei einem Scheck werden, der Ihnen für Ihr Produkt zugesandt wird und über eine wesentlich höhere Summe ausgestellt ist, als dieses kostet. Sie sollen den Scheck dann einlösen und die Differenz zwischen Kaufpreis und Ausstellungsbetrag an den vermeintlichen Käufer überweisen. Wenn der Scheck platzt, haben Sie nicht nur Ihr Produkt, sondern auch Geld verloren. Nehmen Sie also einfach keinen an. Wenn Sie selbst etwas kaufen, sollten Sie folgende Masche kennen. 

Der Zahlungsdienstleister PayPal bietet einen Käuferschutz und erstattet einen Preis etwa dann, wenn ein gekauftes Produkt nicht versandt wurde oder das gelieferte stark von dem abweicht, was der Verkäufer in seiner Angebotsbeschreibung versprach.

Wichtig zu wissen ist, dass dieser Käuferschutz nur bei der Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ gilt und nicht für die Variante „Geld an Freunde und Familie senden“. Lassen Sie sich also nicht darauf ein, wenn ein Verkäufer auf letztere besteht. Zahlen Sie auch bitte grundsätzlich kein Geld für Gebühren, Versicherungen und Transport vorab. Die persönliche Übergabe, Ware gegen Geld, ist immer die beste Lösung. Vermuten Sie, betrogen worden zu sein, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint online mittwochs.

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