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Kolumne – Mein guter Rat

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Mein guter Rat: Schutz vor aufdringlichen Plegehilfen-Anbietern

Sie stehen plötzlich vor der Tür oder rufen ungefragt an: Verkäufer von Pflegehilfsmitteln. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden. Was Sie beachten sollten als Pflegende oder Angehörige.

Dörte Elß
Eine Kolumne von Dörte Elß

Stand:

Von unliebsamen Anrufen und dem Aufdrängen von Leistungen höre ich als Verbraucherschützerin leider fast jeden Tag. Besonders verwerflich finde ich es allerdings, wenn pflegebedürftige Menschen dem ausgesetzt sind.

Gerade mit Anbietern von Pflegehilfsmitteln gab es in der Vergangenheit häufig Probleme. Diese boten ihre Produkte, wie etwa Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, telefonisch oder auch an der Haustür in Boxen an und schickten nicht selten gleich ungefragt eine Bestellbestätigung.

Praktiken wird Riegel vorgeschoben

Der Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse wurde von den Anbietern „netterweise“ gleich miterledigt. Seit diesem Monat soll diesen Praktiken ein Riegel vorgeschoben werden, denn die Initiative zur Kontaktaufnahme muss nun von den Versicherten ausgehen. Zudem wurde Anbietern von Pflegehilfsmitteln die Pflicht auferlegt, qualifiziert zu beraten.

Feststehende Kombinationen von Pflegehilfsmitteln in Boxen, wie Online-Anbieter diese häufig offerierten, darf es nun nicht mehr geben.

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Feststehende Kombinationen von Pflegehilfsmitteln in Boxen, wie Online-Anbieter diese häufig offerierten, darf es nun nicht mehr geben. Stattdessen steht das Zusammenstellen entsprechend dem individuellen Bedarf im Fokus. Anspruch auf einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von maximal 40 Euro monatlich haben pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden – und nicht etwa Pflegedienste oder Einrichtungen der Tagespflege – oder in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens beziehungsweise in einer Wohngemeinschaft leben.

Es ist kein Rezept von einer Arztpraxis nötig, aber ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Ich bin sicher, dass unliebsame Anrufe und Besuche auch in Zukunft nicht gänzlich unterbunden werden können. Falls Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig sind, bleiben Sie also wachsam. Aufdringliche Anbieter von Pflegeboxen wird es wohl leider weiterhin geben. Ich hoffe aber, dass die neuen Regelungen dazu beitragen, dass es wenigstens weniger werden.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint online mittwochs.

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