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Mein guter Rat: So sperren Sie Ihre Girokarte sicher bei Verlust
Wer seine Geldkarte verliert, sollte die Sperrhotline anrufen. Doch damit auch keine Lastschriftzahlungen unbefugt abgebucht werden, ist eine weitere Maßnahme nötig.

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Die Debatte um die Bedeutung des Bargelds begleitet uns schon lange. Zuletzt kam sie in der Hauptstadt wieder auf, als die Berliner Verkehrsbetriebe Anfang September die Barzahlung in Bussen abschafften. Auch wenn Sie zu jenen gehören sollten, die lieber mit Münzen und Scheinen zahlen, nutzen Sie sicherlich zusätzlich eine Girokarte.
Falls Sie das Pech hatten, diese schon einmal zu verlieren, haben Sie bestimmt sofort die Sperr-Hotline 116 116 oder Ihre Bank kontaktiert. Wussten Sie aber, dass es genauso wichtig ist, den Verlust bei der Polizei anzuzeigen und dort eine sogenannte KUNO-Sperre machen zu lassen?
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht autorisierte Abbuchungen durch Missbrauch 13 Monate nach Einzug zurückerstattet werden können.
Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale
Nur mit dieser nämlich können Sie das Zahlen mit Ihrer Karte via Lastschrift weitestgehend verhindern. Das Kürzel steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen“, und dabei handelt es sich um ein System, das die Polizei gemeinsam mit der deutschen Wirtschaft entwickelt hat.
Sollten Sie mit Ihrer Sperrmeldung einmal nicht schnell genug sein oder im Einzelfall trotz KUNO eine unautorisierte Lastschrift erfolgt sein, ist es wichtig zu wissen, dass nicht autorisierte Abbuchungen durch Missbrauch 13 Monate nach Einzug zurückerstattet werden können. Sie müssen Ihrer Bank innerhalb der ersten acht Wochen auch keinen Grund für Ihren Wunsch nennen. Leider kann es bei Rückbuchungen vorkommen, dass Sie sich mit Einzelhändlern, Zahlungsabwicklern oder sogar Inkasso-Büros auseinandersetzen müssen. Holen Sie unbedingt rechtlichen Rat ein, wenn Sie Hilfe benötigen. Generell empfehle ich Ihnen, Ihre Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren, besonders gründlich natürlich nach dem Verlust Ihrer Girokarte.
Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint online mittwochs.
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