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Mein guter Rat: Teilverkauf des Hauses – ein Modell mit Tücken
In der aktuellen wirtschaftlichen Lage überlegen viele Eigentümer, ihr Haus zum Teilverkauf anzubieten, um schnell an Geld zu kommen. Doch dabei ist Vorsicht geboten.

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Trautes Heim, Glück allein – so lautet eine bekannte Redewendung. Wenn Sie jedoch den Teilverkauf Ihres Eigenheims planen, kann später die Sorge bei Ihnen einziehen. Es gibt Unternehmen, die Ihre Immobilie schätzen und dann eine entsprechende Summe zahlen, um Miteigentümer zu werden. Verkaufen Sie 20 Prozent, erhalten Sie schnell Geld dafür und besitzen noch den Hauptanteil. Sie als Verkäufer zahlen für den verkauften Anteil eine Art monatliche Miete, „Nutzungsentgelt“ oder „Nutzungsgebühr“ genannt.
Wer das Nutzungsentgelt nicht zahlen kann, verliert sein Heim
Im Vergleich zu einer herkömmlichen Miete ist dieses Entgelt teils recht hoch. Es wird vielfach nur für eine bestimmte Vertragslaufzeit festgeschrieben und anschließend neu vereinbart. Sollten Sie das Nutzungsentgelt nicht mehr zahlen können, müssen Sie damit rechnen, dass Sie Ihr Heim verlieren und ausziehen müssen. Wenn Sie die Immobilie komplett verkaufen möchten, verlangen Teilkauf-Anbieter hohe Gebühren und/oder Mindesterlöse für ihren Anteil. Mindesterlös heißt: Wenn die Immobilie nicht genug an Wert gewonnen oder gar an Wert verloren hat, müssen Sie dies den Anbietern ausgleichen.
Bei den meisten Teilkauf-Anbietern tragen Sie die Kosten für die Instandhaltung auch nach dem Teilverkauf allein. Dies kann teuer werden. Es steigert zwar auch den Wert Ihrer Immobilie, davon profitieren Sie aber nicht mehr allein. Wenn Sie einen Teilverkauf planen, lassen Sie sich unbedingt konkrete Vertragsangebote geben und anwaltlich beraten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
In der aktuellen Krise geraten viele Menschen in Finanznöte und neigen dazu, unüberlegte Entscheidungen zu treffen, um schnell an Geld zu kommen. Bevor Sie also Haus und Hof „teilverkaufen“, informieren Sie sich über die Alternativen. So kann ein Kredit, der erst nach Ihrem Tod zurückgezahlt werden muss, deutlich attraktiver und sicherer sein als ein Teilverkauf.
Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint jeweils donnerstags.
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