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Dörte Elß ist die Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

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Mein guter Rat: Wenn Lebensmittel zurückgerufen werden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz registriert eine Zunahme von Lebensmittelrückrufen. Was Sie jetzt wissen sollten.

Dörte Elß
Eine Kolumne von Dörte Elß

Stand:

Sind Sie auch schon einmal nervös zu Ihrem Vorratsschrank geeilt, um nachzuschauen, ob der gerade veröffentlichte Rückruf Ihre Nudelpackung betrifft? Denn wer möchte schon gesundheitsschädliche Substanzen oder Fremdkörper mit seiner Mahlzeit zu sich nehmen?

Lebensmittelrückrufe werden durch einen Aushang im Geschäft oder durch Veröffentlichungen im Internet und der Presse bekannt gemacht. Auf dem bundesweiten Portal www.lebensmittelwarnung.de publizieren die Behörden der Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Informationen und öffentliche Warnungen. Letzteres registriert eine Zunahme der Rückrufe in den Jahren seit 2011. Dies liegt beispielsweise an der Verbesserung von Analyse- und Testmethoden. Auch das Bewusstsein der Unternehmen hat sich verändert, da viele von ihnen öffentliche Rückrufe mittlerweile nicht als Imageschaden, sondern als Bestandteil des Qualitätsmanagements ansehen.

Auch das Bewusstsein der Unternehmen hat sich verändert, da viele von ihnen öffentliche Rückrufe mittlerweile nicht als Imageschaden, sondern als Bestandteil des Qualitätsmanagements ansehen.

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Bemerkt ein Unternehmen bei Kontrollen eine gesundheitsschädliche Substanz oder einen Fremdkörper in einem Produkt, bevor dieses Verbraucherinnen und Verbraucher im Handel erreicht, so wird es frühzeitig aus dem Verkehr gezogen. Dieses Vorgehen wird auch „Rücknahme“ oder „stiller Rückruf“ genannt. Rückrufaktionen sind also nur notwendig, wenn die betroffenen Lebensmittel bereits von Verbrauchern gekauft wurden.

Ist ein von Ihnen kürzlich erworbenes Produkt betroffen, kontaktieren Sie am besten den Hersteller. Häufig erfahren Sie aber auch online alles zum weiteren Prozedere. Jeder Hersteller darf darüber selbst bestimmen, es existieren also keine gesetzlichen Vorgaben. Leider bekommen Sie bei einer Rückrufaktion nicht immer den Kaufpreis erstattet, wenn Sie die fehlerhafte Ware zurückbringen. Oftmals müssen Sie sich mit einem Ersatzartikel oder einer Gutschrift begnügen. Dies ist aber immer noch besser, als gesundheitlichen Schaden zu nehmen.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint online mittwochs.

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