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Wenn der Urlaub ausfallen muss, freut sich womöglich jemand anders. Pauschalreisen können weitergegeben werden.

© dpa/Clara Margais

Reise gebucht, Plan geändert – was nun?: Mit diesem Trick umgehen Sie die teure Stornierung und retten Ihr Geld

Sie wollen nicht mehr, aber jemand anders vielleicht schon? So verschenken oder verkaufen Sie Ihre Reise weiter – ganz legal.

Markus Kamrad
Eine Kolumne von Markus Kamrad

Stand:

An Pauschalreisen scheiden sich die Geister. Was für viele Erholung ohne Planungsstress ist, empfinden andere als betreute Langeweile. Ein unbestrittener Vorteil von Pauschalreisen gegenüber dem individuell gestalteten Urlaub ist, dass vieles klar geregelt ist. Eine Regelung, die viele nicht kennen, ist die Möglichkeit, Ersatzreisende zu stellen.

Dafür gibt es sogar eine eigene Norm im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 651e). Die gilt nur für Pauschalreisen – also wenn Sie bei einem Anbieter mindestens zwei Reiseleistungen gebucht haben, wie etwa ein Paket aus Flug und Hotel oder Hotel und Ausflüge mit Reiseleitung.

Anstatt kostenpflichtig zu stornieren, kann es günstiger sein, die Reise weiterzuverkaufen. Der Reiseveranstalter muss allerdings spätestens sieben Tage vor Reisebeginn informiert werden. Wie immer gilt es, auf den Nachweis zu achten – also schriftlich übermitteln und auf Bestätigung drängen.

Besser genau hinschauen!

Widersprechen kann der Veranstalter nur aus gutem Grund – also beispielsweise, wenn die einspringende Oma zwar noch topfit ist, aber für den Tauchurlaub ein Schwimmabzeichen Pflicht ist oder es zu spät für die Beantragung eines Visums ist.

Widerspricht der Anbieter nicht, gehen die Rechte und Pflichten auf den Ersatzreisenden über. Fallen nachgewiesene Mehrkosten an, muss diese auch der Reisende übernehmen.

Für diese und alle anderen Kosten haftet die Person, die ursprünglich gebucht hat, allerdings weiterhin mit. Also sollte man auch hier Vorsicht walten lassen und am besten schriftlich festhalten, wie die Kosten verteilt und die Zahlungen abgewickelt werden.

Wichtig zu wissen: Der Vertrag, der zwischen den Reisenden zustande kommt, ist rein privatrechtlicher Natur. Es gelten keine besonderen Verbraucherschutzvorschriften. Insofern prüfen Sie als die Person, die die Reise übernimmt, sorgfältig, was genau Sie da erstehen und zahlen.

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