zum Hauptinhalt
Strom, Wasser, Gas: Wie lange dürfen Vermieter zu hohe Vorauszahlungen bei den Nebenkosten einbehalten?

© Getty Images/iStockphoto/Bearbeitung Tagesspiegel

Rückzahlung erst nach Monaten: Heimstaden schickt fehlerhafte Nebenkosten-Schreiben an Berliner Mieter

Wohnungskonzern Heimstaden kündigt Berliner Mietern an, ihnen zu hohe Nebenkostenzahlungen erst nach Monaten zurückzuzahlen – und gibt nun einen Fehler zu. Welche Frist gilt für Vermieter?

Stand:

Der skandinavische Immobilienkonzern Heimstaden hat bei Nebenkosten-Abrechnungen eine unverhältnismäßig lange Frist angekündigt, wann es zu hohe Vorauszahlungen an Berliner Mieter:innen zurückzahlen will – und gibt nun einen Fehler zu: Man wolle sich an die Rechtsprechung zu Rückzahlungen halten. „Dass in manchen Schreiben ein Datum genannt wurde, das außerhalb der Frist liegt, ist verwirrend und wir werden diesen Satz aus zukünftigen Nebenkostenabrechnungen entfernen“, teilt Michael Lippitsch, Sprecher des Unternehmens, auf Anfrage des Tagesspiegels mit.

Heimstaden ist einer der größten Vermieter der Stadt, besitzt mehr als 20.000 Wohnungen in Berlin. Dem Tagesspiegel liegt ein Schreiben zu einer Nebenkostenabrechnung des Unternehmens für eine Wohnung in Spandau vor. Demnach sollen die betroffenen Mieter:innen mehr als 500 Euro an im Voraus zu viel bezahlten Nebenkosten zurückerhalten – allerdings laut Schreiben „frühestens zum 01. 03. 2026“.

Damit hätten sie mindestens drei Monate von der Ausstellung der Abrechnung zum 1. Dezember 2025 an auf ihr Geld warten müssen.

30 Tage nach Abrechnung sollte das Geld an die Mieter gehen

„Es gibt keine Berechtigung, das Geld von Mietern ein Vierteljahr lang einzubehalten. Das ist unseriös“, sagt Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund Berlin. Er verweist auf eine 30-Tage-Frist zur Rückzahlung laut Bürgerlichem Gesetzbuch. Sollte Heimstaden länger einbehaltenes Geld der Mieter zudem zinsträchtig angelegt haben, würde der Konzern damit unrechtmäßig wirtschaften, kritisiert Eupen.

Dass die Rechtsprechung circa 30 Tage zur Prüfung und Rückzahlung einräumt, teilt auch Heimstaden mit. „Es ist nicht unser Ziel, uns außerhalb dieser Frist zu bewegen.“ Man hätte davon auch „keinen wirtschaftlichen Nutzen“, betont Lippitsch.

Heimstaden habe Mieter aufgrund des in dieser Zeit oft „hohen Arbeitsaufkommens“ und „erhöhter Krankenstände“ auf eventuelle Verzögerungen vorbereiten wollen, werde Guthaben aber „so schnell wie möglich“ ausbezahlen. Für einen Großteil der Abrechnungsperiode 2024 bedeute das eine Zahlung im Jahr 2025.

Wie vielen weiteren Berliner Mieter:innen der Konzern eine unverhältnismäßig verspätete Rückzahlung angekündigt hat, lässt Lippitsch auf Nachfrage offen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
false
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })