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Steigende Kosten in Berliner Pflegeheimen: Bewohner können Geldforderungen der Betreiber widersprechen
Wer im Pflegeheim wohnt, sollte nicht jede Kosten-Erhöhung akzeptieren, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Zwei Heimbetreiber wurden jetzt erfolgreich verklagt.
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Pflegeheime dürfen ihren Bewohner:innen nicht einfach höhere Kosten in Rechnung stellen. Sie müssen zunächst die Zustimmung einholen, ansonsten ist die Entgelterhöhung unwirksam. Das haben das Landgericht Berlin und das Kammergericht bestätigt, nachdem die Verbraucherzentrale Berlin zwei Pflegeheimbetreiber erfolgreich verklagt hatte.
Die Verbraucherzentrale sieht damit den Verbraucherschutz gestärkt. Denn offenbar passiert es immer wieder, dass Heime in der Hauptstadt vorschnell Rechnungen an ihre Kund:innen verschicken und Pflegebedürftige sie leichtgläubig bezahlen.
Beide Gerichtsbeschlüsse liegen dem Tagesspiegel vor. Demnach waren den Rechtsstreitigkeiten zwei Fälle vorausgegangen, in denen Betreiber voneinander unabhängig an ihre Bewohner:innen Schreiben mit höheren Heimkosten geschickt hatten, denen diese anschließend widersprachen.
Dennoch erhielten die Bewohner:innen weiter Rechnungen mit den gestiegenen Beiträgen. „Mit der Inrechnungstellung des erhöhten Entgelts wurde bei den Verbraucher*innen der irrtümliche Eindruck erweckt, als bestünde gegen sie ein fälliger Zahlungsanspruch auf das erhöhte Entgelt, was aber nicht der Fall war“, schreibt die Verbraucherzentrale.
Immer höhere Eigenanteile
In Deutschland teilen sich Pflegebedürftige und die gesetzlichen Kassen die Kosten der Betreuung: Wer im Heim gepflegt wird, bekommt pauschale Beträge für die Pflege- und Ausbildungskosten erstattet und muss nur den Überschuss bezahlen. Vollständig auf die Verbraucher:innen legt der Betreiber die Kosten für Unterkunft, Lebensmittel und Investitionen um.
Heraus kommt ein Eigenanteil von durchschnittlich 3000 Euro pro Monat in Berliner Heimen. Wenn sich ein Posten erhöht, was infolge von diversen Teuerungen regelmäßig vorkommt, kann der Betreiber die Mehrkosten an die Bewohner:innen weitergeben. Allerdings muss er das mindestens vier Wochen vorher mitteilen und genau begründen, warum sich die Kosten im Detail erhöhen werden. Zudem braucht es die Zustimmung der Kund:innen. Die können formale Fehler nutzen, um die Zustimmung zu verweigern.
Es empfehle sich also, „jede Entgelterhöhung sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig die Zustimmung zu erklären“, wird der Jurist Pascal Bading von der Verbraucherzentrale Berlin in einer am Donnerstag von der Organisation versandten Mitteilung zitiert.
Hat der Betreiber alles richtig gemacht und sind die Mehrkosten legitim, müssen Bewohner:innen diesen jedoch zustimmen.
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