zum Hauptinhalt
Der Zug einer Demonstration der Letzten Generation geht von der Siegessäule auf der Straße des 17. Juni in Richtung Brandenburger Tor.

© dpa/Christoph Soeder

Berlins Justizsenatorin hatte Prüfung veranlasst: Letzte Generation weiter nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft

In Brandenburg ermitteln Behörden seit einiger Zeit gegen die Klimagruppe. „Das lässt sich nur bedingt auf Berlin anwenden“, so die Justizverwaltung unter Felor Badenberg (parteilos).

In Berlin bleibt es zunächst dabei, dass die Klimagruppe „Letzte Generation“ nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft wird. Das ist das Ergebnis einer Prüfung in der Senatsjustizverwaltung, um die Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) im Mai kurz nach ihrem Amtsantritt gebeten hatte.

Die bisherige Verneinung des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch die Berliner Strafverfolgungsbehörden sei demnach nicht zu beanstanden, sagte am Mittwoch ein Sprecher der Justizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Senatorin Badenberg hatte die Prüfung in ihrem Haus aufgrund von Entscheidungen im benachbarten Brandenburg veranlasst. Dort laufen Ermittlungen gegen die „Letzte Generation“ wegen des Verdachtes der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Hintergrund des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin sind unter anderem Attacken von Aktivisten seit April 2022 auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt. Das Landgericht Potsdam hatte ebenfalls einen Anfangsverdacht gesehen, dass es sich bei der Klimagruppe um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.

„Aus Sicht des Fachbereiches lässt sich die Entscheidung aus Brandenburg nur bedingt auf die Situation in Berlin anwenden“, hieß es nun von der Justizverwaltung in Berlin. Allerdings schließe dies eine andere Bewertung nicht aus. So sei „insbesondere die Entwicklung des Protestgeschehens in die fortlaufende strafrechtliche Bewertung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin einzubeziehen“, hieß es weiter.

Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, die rechtliche Einschätzung der Klimagruppe unterliege „einer permanenten Neubewertung“.

Die „Letzte Generation“ macht seit 2022 regelmäßig insbesondere mit Sitzblockaden auf Straßen auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft sind nach eigenen Angaben bislang rund 2000 Verfahren dazu gelandet, das Amtsgericht Tiergarten verhandelt wöchentlich über solche Fälle.

Seit Mitte Juni versucht die Staatsanwaltschaft auch Entscheidungen im beschleunigten Verfahren gegen Klimaaktivisten zu erwirken. Bei den ersten zwei Versuchen ist dies gescheitert, weil aus Sicht der Gerichte eine umfangreichere Beweisaufnahme nötig ist. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false