zum Hauptinhalt
Die Ausschreibung scheint maßgeschneidert für Margarete Koppers, die aktuelle Interims-Präsidentin der Berliner Polizei. Bislang hat sie aber nicht bekannt gegeben, ob sie sich bewerben wird.

© dapd

Stellenausschreibung veröffentlicht: Bewerbungsfrist für den Polizeichef läuft

Nun ist es amtlich: Die seit fast einem Jahr unbesetzte Stelle des Berliner Polizeipräsidenten wird neu ausgeschrieben. Im Gegensatz zum letzten Stellenagebot scheint die neue Ausschreibung wie maßgeschneidert für Margarete Koppers.

Am Freitag wird der zu besetzende Posten im Amtsblatt veröffentlicht, am Wochenende erscheint eine Anzeige in einer überregionalen Zeitung, seit Dienstag steht das Gesuch auf der Internetseite der Verwaltung von Innensenator Frank Henkel (CDU). Innenexperten gehen davon aus, dass das Stellenangebot tatsächlich mehreren Kandidaten gute Chancen lässt und anders als das letzte Verfahren auch Vize-Polizeipräsidentin Margarete Koppers die Möglichkeit auf eine aussichtsreiche Bewerbung gibt.

Die 50-jährige Koppers leitet derzeit die Berliner Polizei. Ob sie sich bewerben wird, blieb am Mittwoch – zumindest offiziell – offen. „Frau Koppers hat die Ausschreibung gesehen und wird die Anforderungen, die dort gestellt werden, prüfen“, sagte Polizeisprecher Stefan Redlich. Derzeit sei die Präsidentin vollauf mit den Vorbereitungen für den 1. Mai beschäftigt, die sehr umfangreich seien. Die Bewerbungsfrist endet am 18. Mai dieses Jahres. Beamte im Stab der Vizepräsidentin gehen jedoch davon aus, dass sie sich bewerben wird, da die Ausschreibung deutlich auf sie zugeschnitten ist. Im letzten Auswahlverfahren hatte sie sich nicht beworben.

Im Anforderungsprofil werden drei entscheidende Kriterien genannt, von denen mindestens eines erfüllt sein muss: Koppers etwa wäre durch ihre „Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes“ grundsätzlich für die Stelle geeignet, da sie lange als Richterin gearbeitet hat. Auch die zuletzt gescheiterten Bewerber, der Berliner Polizeidirektor Klaus Keese und der Potsdamer Ex-Bundesgrenzschutz-Chef Udo Hansen, wären ihrer Berufserfahrung nach formell für den Posten geeignet.

Im Anforderungsprofil heißt es jedoch weiter: Bewerber kommen auch in Betracht, wenn sie durch „Berufs- und Lebenserfahrung entsprechend qualifiziert sind und das 34., nicht aber das 50. Lebensjahr vollendet haben“. Dies zielt auf Bewerber, die nicht über die übliche Laufbahn verfügen. Juristen finden dies zumindest problematisch. In früheren Fassungen habe das Gesetz zwar Altersgrenzen von 34 und 50 Jahren enthalten, hieß es. Anlass zu Beschwerden könnte es nun womöglich geben, wenn sich zwei Polizeiführer bewerben, die beide ausreichend Erfahrung haben, einer von ihnen aber älter als 50 Jahre ist. Würde dieser dann trotz vergleichbarer Kenntnisse seines Alters wegen abgelehnt, könnte er die Ausschreibung anfechten, sagte Beamtenrechtler Michael Tscherch. In der Praxis sei dies aber nicht zu erwarten, weil Bewerber ohne Laufbahnqualifikation unüblich seien. Der Grünen-Innenexperte Benedikt Lux bezeichnete die Ausschreibung als „so offen, dass sie rechtlich Bestand haben wird“, das Alterskriterium halte er aber für „zweifelhaft, wie die jüngste Rechtsprechung“ zeige. Lux wolle dies prüfen lassen.

Der Anwalt des früheren Bewerbers Keese äußerte sich nicht dazu, ob sich Keese erneut bewerben wird. Keese hatte erfolgreich gegen die Ernennung von Hansen geklagt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false