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Mieter fürchten durch Erhöhungen ihre Wohnungen an besser Verdienende zu verlieren.

© K. Kleist-Heinrich

Umstrittene Immobilien in Schöneberg: Bezirk erhält kein Vorkaufsrecht für Häuser

Das Landgericht entscheidet gegen den Bezirk. Immobiliengesellschaft des Bundes darf an Privatinvestoren verkaufen. Bezirk erwägt Berufung.

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist am Mittwoch vor dem Landgericht gescheitert, bei der Immobiliengesellschaft des Bundes Bima ein Vorkaufsrecht für zum Kauf stehende Gebäude durchzusetzen. Das Gericht hob einen Bescheid des Bezirksamts auf. Der Bezirk hatte damit verhindern wollen, dass die Bima die Häuser an der Großgörschenstraße 25/26/27 und der Katzlerstraße 10 und 11 an private Investoren verkauft. Er befürchtet, dass der Investor die Immobilien zum Spekulieren nutzt, indem das Hauseigentum aufgeteilt und die Wohnungen gewinnbringend verkauft werden. Baustadtrat Jörn Oltmann (Grüne) wollte noch die Urteilsbegründung abwarten, bevor er sich inhaltlich zu der Entscheidung äußert. Aber er plädiert wegen der grundsätzlichen Bedeutung für eine Berufung.

Schon in der Verhandlung vor einem Monat war – wie berichtet – deutlich geworden, dass es Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheids gebe. Die Ausübung eines Vorkaufsrechts setze voraus, dass ein Missverhältnis zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Verkehrswert liege.Dies verneinte das Gericht in diesem Fall.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lisa Paus äußerte die Hoffnung, dass das Land Berlin in die nächste Instanz geht. „Es wäre ein herber Rückschlag für die Stadtentwicklung, wenn das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten geschwächt würde“ sagte Paus. „Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument, um die Mieter vor Verdrängung und Immobilienspekulation zu schützen.“

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