
In sieben Zonen, in denen besonders notorisch Straftaten begangen werden, hat die Berliner Polizei Sonderrechte. Zwei davon liegen in Berlin-Neukölln.

In sieben Zonen, in denen besonders notorisch Straftaten begangen werden, hat die Berliner Polizei Sonderrechte. Zwei davon liegen in Berlin-Neukölln.
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