
© Dominik Lenze
Auswärtiges Amt um Aufklärung gebeten: Bezirksamt diskutiert Gutachten zu „Russenhäusern“ in Berlin-Lichtenberg
Der Denkmalschutz in Berlin-Lichtenberg beschäftigt sich erneut mit den „Russenhäusern“. Ein neues Gutachten wird aktuell im Bezirksamt besprochen. Auch mit dem Auswärtigen Amt wurde Kontakt aufgenommen.
Stand:
Nach einer Tagesspiegel-Recherche über die von Anwohnern sogenannten „Russenhäuser“ hat die Untere Denkmalschutzbehörde in Lichtenberg einen Bericht über den Zustand eines der Häuser erstellt. Dieser werde derzeit im Bezirksamt besprochen, heißt es aus der Behörde. Bei den strittigen Immobilien handelt es sich um drei leerstehende Wohnhäuser im Lichtenberger Ortsteil Karlshorst, die sich im Besitz der Russischen Föderation befinden. Unter Denkmalschutz steht das Haus an der Ecke Andernacher Str. 5a/Königswinter Straße 24a.
Sollte das Denkmal im Bestand gefährdet sein, käme rechtlich eine Enteignung infrage, jedoch nur des denkmalgeschützten Hauses. Zu den Inhalten des Berichts wollte die Denkmalschutzbehörde noch keine Angaben machen. Fotos aus dem Inneren die Häuser, die der Tagesspiegel veröffentlicht hat, habe man wahrgenommen, hieß es.
Verantwortlich für den Umgang mit Leerstand ist im Bezirksamt Lichtenberg der Fachbereich für Soziale Dienste. Bezirksstadträtin Catrin Gocksch (CDU) ging vor der Tagesspiegel-Recherche offenbar davon aus, dass es sich bei den drei Häusern in Karlshorst um rechtlich besonders geschützte diplomatische Flächen handele. Sollte dies nicht so sein, würde man „alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, um gegen den Leerstand vorzugehen. Laut Auswärtigem Amt handelt es sich bei den „Russenhäusern“ tatsächlich nicht um konsularische Flächen: „Der Eigentümer hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Eigentümer auch“, hieß es aus der Behörde.
Bezirksamt will nochmal nachfragen
Davon will sich Gocksch offenbar selbst überzeugen. Sie hat nochmals beim Auswärtigen Amt nachfragen lassen, wie sie auf Anfrage mitteilte. „Die Antwort gegenüber der Verwaltung bleibt abzuwarten“, so Gocksch. Weshalb sie nicht schon nachfragen ließ, als der Tagesspiegel vor Wochen nach dem Status der Gebäude fragte, sondern erst nach der Veröffentlichung der Recherche, bleibt unklar.
Nach der Antwort des Auswärtigen Amtes würde „in einem nächsten Schritt rechtlich eruiert, welche genauen Möglichkeiten es gibt, die geltenden Zweckentfremdungsverbotsregelungen anzuwenden”, sagt die Bezirksstadträtin. Es müsse auch überprüft werden, „ob es sich bei den Häusern tatsächlich noch um Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsrechts handelt”. Hierzu sei „eine bauaufsichtliche Beurteilung“ notwendig. Man sei jedoch von der Senatskanzlei abhängig, da das Bezirksamt „gegenüber der Botschaft eines fremden Staates nicht eigenständig tätig werden”.
Die sogenannten „Russenhäuser” in Karlshorst gehören der Russischen Föderation. Die Eigentümerin nutzt die Immobilien jedoch nicht, sondern lässt sie leer stehen und verfallen – inzwischen seit 30 Jahren. Anfragen von Politik und Presse zu den Häusern ignoriert die Botschaft seit Jahren.
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