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Das Bezirksamt Neukölln hat für das Haus Braunschweiger/Ecke Richardstraße das Vorkaufsrecht geprüft.

© Madlen Haarbach

„Der öffentliche Druck hat gewirkt“: Abwendungsvereinbarung für Wohnhaus in Neukölln unterzeichnet

Ein Urteil untersagte 2021 die bis dahin in Berlin angewandte Praxis des Vorkaufsrechts. Nun hat Neukölln erstmals wieder eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet. Damit sollen Bewohner geschützt werden.

Stand:

Das Neuköllner Bezirksamt hat am Mittwoch mit einem Investor eine Abwendungsvereinbarung für das Eckhaus in der Braunschweiger/Ecke Richardstraße abgeschlossen. Das verkündete der Neuköllner Baustadtrat, Jochen Biedermann (Grüne), am Abend bei der Bezirksverordnetenversammlung (BVV).

Zuvor habe das Bezirksamt am Dienstag beschlossen, das Vorkaufsrecht für das Haus anwenden zu wollen – sofern sich eine Genossenschaft oder ein landeseigenes Wohnungsunternehmen als Drittkäufer fände. Dieser Beschluss und die öffentliche Aufmerksamkeit habe dann dazu geführt, dass der ursprüngliche Käufer den Bedingungen der Abwendungsvereinbarung zugestimmt habe.

Mit der Vereinbarung verpflichtet sich der Käufer, bei dem es sich um einen bekannten Investor handeln soll, unter anderem dazu, keine Modernisierungsarbeiten oder ähnliche mietsteigernde Maßnahmen durchzuführen.

„Der öffentliche Druck hat dazu geführt, dass wir die erste Abwendungsvereinbarung seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts abschließen konnten“, sagte Biedermann bei der BVV. „Wir haben da heute einen großen Schritt gemacht.“

Seitdem das Bundesverwaltungsgericht 2021 die bis dahin in vielen Bezirken angewandte Vorkaufsrechtpraxis untersagte, wurde das Verfahren nur noch in zwei Berliner Fällen angewandt. Auch die meisten der bis dahin abgeschlossenen Abwendungsvereinbarungen waren mit dem Urteil hinfällig geworden.

Im September 2023 kaufte Neukölln ein Haus in der Weichselstraße zugunsten der landeseigenen Wohnungsgesellschaft Stadt und Land vor, im Mai 2024 wandte Pankow das Vorkaufsrecht für das bekannte „Tuntenhaus“ in der Kastanienallee an. In beiden Fällen argumentierten die Bezirke mit dem schlechten baulichen Zustand der Häuser.

Wir haben da heute einen großen Schritt gemacht.

Jochen Biedermann, Baustadtrat in Neukölln

Das Haus in der Braunschweiger Straße war für das Bezirksamt ein Test, wie weit sich das Urteil des Verwaltungsgerichts dehnen lässt. Denn das Haus weist zwar bauliche Mängel auf. Die sind allerdings nicht so gravierend, dass es aus Sicht des Bezirksamtes für die Anwendung des Vorkaufsrechts ausreicht.

Deswegen verwies der zuständige Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) noch auf einen zweiten Punkt: In dem Haus hätten illegale Umbaumaßnahmen und Sanierungsarbeiten stattgefunden, die niemals genehmigt worden wären. Das Haus befindet sich in einem Milieuschutzgebiet, in dem es enge Vorgaben für Modernisierungen gibt.

Der genaue Inhalt der Abwendungsvereinbarung – etwa, ob der Investor nun auch die illegalen Umbauten zurückbauen muss – blieb unklar. Das gilt auch für die Frage, ob der Fall als Präzedenzfall für weitere Häuser taugt.

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