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In Charlottenburg-Wilmersdorf werden 4 neue Milieuschutzgebiete ausgewiesen, so wie in der Seelingstraße.

© Cay Dobberke/Tsp

Kiez rund um den Klausenerplatz : Schriftliche Befragung zum Milieuschutz hat begonnen

Die Ausweisung als „Soziales Erhaltungsgebiet“ wie um dieses Berliner Quartier soll vor Verdrängung schützen. Nun muss geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür noch vorliegen.

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Seit Anfang 2020 ist der Kiez um den Charlottenburger Klausenerplatz ein Milieuschutzgebiet, in dem verhindert werden soll, dass die Mieterschaft durch Luxusmodernisierungen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und den Abriss von preiswertem Wohnraum verdrängt wird.

Die Initiative war von der MieterWerkStadt Charlottenburg ausgegangen, die 1500 Unterschriften für einen Einwohnerantrag gesammelt hatte. Allerdings gilt Milieuschutz nicht unbefristet. Alle fünf Jahre muss geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein „soziales Erhaltungsgebiet“ – so die offizielle Bezeichnung – noch vorliegen.

In einem ersten Schritt startete das bezirkliche Stadtentwicklungsamt in dieser Woche eine schriftliche Haushaltsbefragung in dem Quartier. Damit wurde das Berliner Planungsbüro asum GmbH beaufragt. Die Fragebögen können bis zum 7. Oktober portofrei zurückgesandt oder unter einem Link, der in den Papieren steht, online in deutscher und englischer Sprache ausgefüllt werden. Die Teilnahme ist freiwillig.

Es geht um Miethöhe, Wohndauer, Modernisierungen

Es geht um die Wohndauer, die Miethöhe, etwaige Modernisierungen und die Nutzung örtlicher Infrastruktur wie Kitas, Parks oder Kultureinrichtungen. Alle Daten würden „streng vertraulich behandelt“ und nur in anonymisierter Form ausgewertet, versichert das Bezirksamt.

Der Milieuschutz sei zwar „nicht die Lösung aller Probleme“ für Mieter und Mieterinnen, habe aber dennoch „eine wichtige soziale Bedeutung“, findet das Kiezbündnis Klausenerplatz. Deshalb ruft der Anwohnerverein zur Beteiligung an der Befragung auf.

Gleichzeitig erinnert er daran, dass Teile eines Wohngebiets nördlich der Schloßstraße und die Umgebung des Amtsgerichtsplatzes weiterhin nicht unter Schutz stehen. Der Einwohnerantrag wurde dort nicht umgesetzt, weil Gutachterbüros in zwei Untersuchungen ermittelt hatten, dass die Haushaltseinkommen über dem Berliner Durchschnitt liegen. Damit sei die Verdrängungsgefahr gering, hieß es. Eines der Büros empfahl Anfang 2022 allerdings, die Situation um die Schloßstraße und den Amtsgerichtsplatz in wenigen Jahren erneut zu prüfen. Ob und wann es dazu kommt, ist noch unklar.


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