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© imago images/Jürgen Held

Bisher kein einziges Verfahren eröffnet: Verfolgung von Mietwucher in Berlin kommt nur schleppend voran

Eigentlich wollten die Berliner Bezirke ab Mai die Verfolgung von Mietwucher intensivieren. Zu spüren ist davon noch wenig, wie aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung deutlich wird.

Stand:

Der Kampf gegen Mietwucher kommt in Berlin weiter nur schleppend voran. Seitdem die Bezirke die Verfolgung ab Mai intensiviert haben, konnte bisher in keinem Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet werden, heißt es in einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker. Von insgesamt 50 Verfahren sind 40 noch in Bearbeitung, zehn wurden eingestellt.

Als Mietwucher gilt, wenn die verlangte Miete mindestens 20 Prozent über den durchschnittlichen Mieten vergleichbarer Wohnungen liegt und gleichzeitig die „Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ vorliegt. Geregelt ist das im Wirtschaftsstrafgesetzbuch (WiStG) in Paragraf 5.

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Seit Mai unterstützen mehrere Bezirke Mieterinnen und Mieter bei möglichen Mietwucher durch Beratung und Informationen. Die Bezirke kritisieren seit längerem, dass ihnen für eine effektive Verfolgung von Mietwucher nach dem Vorbild der Stadt Frankfurt am Main das Personal fehlt.

Daran wird sich absehbar nichts ändern. „Die Schaffung neuer Personalstellen im Senat zur Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStG ist nicht vorgesehen“, schreibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

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