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Blaulicht-Fahrt mit Tempo 92: Nach Unfall muss Berliner Polizist Schadenersatz zahlen

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Schäden am Dienstwagen muss ein Polizeikommissar selbst bezahlen. Er war viel zu schnell unterwegs gewesen und hatte einen Unfall gebaut.

Stand:

Ein Polizist, der mit Blaulicht deutlich zu schnell fuhr und einen Unfall baute, muss nach einer Gerichtsentscheidung Schadenersatz leisten. Der Polizeikommissar müsse die Hälfte der Schäden am Polizeiwagen in Höhe mehrerer tausend Euro bezahlen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin, wie am Montag mitgeteilt wurde.

Der Polizist fuhr 2017 zu einem Einbruch in Berlin-Reinickendorf. Er war mit 92 Kilometern pro Stunde unterwegs, trotz starken Bremsens kam es zu einem Unfall mit noch mehr als 30 Kilometern pro Stunde. Die Polizei forderte Schadenersatz, weil der Polizeibeamte grob fahrlässig gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Dagegen klagte der Polizist vergeblich.

Das Gericht argumentierte, auch bei Blaulichtfahrten dürfte die Höchstgeschwindigkeit nur missachtet werden, wenn dies in einem angemessenen Verhältnis zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit stehe. Die konkrete Situation im Straßenverkehr hätte größere Vorsicht und eine niedrigere Geschwindigkeit erfordert. Zudem seien bei dem Einbruch keine Menschen gefährdet gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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