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Freie Wahl für Radfahrer: Brandenburg kippt Radwegpflicht

Radfahrer sollen in Dörfern und Städten nicht mehr auf Radwege gezwungen werden. „In Innerortslagen wird die Aufhebung der Benutzungspflicht spürbar ansteigen“, teilte Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) mit.

Bislang zwingen viele Gemeinden Radfahrer selbst auf schmale und baufällige Wege. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Radwege nur benutzt werden, wenn sie mit einem blauen Schild „Radweg“ oder „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ versehen sind. Wo keine Schilder stehen, haben Radler seit 1998 freie Wahl.

Doch nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von November 2010 dürfen diese Schilder nur noch in absoluten Ausnahmefällen aufgestellt werden, nämlich nur dann, wenn es eine „besondere örtliche Gefahrenlage“ gibt. Die unterste Instanz hatte zuvor die Benutzungspflicht bestätigt, weil diese der „Leichtigkeit des Verkehrs“ diene – Autofahrer sollen nicht durch Radler auf der Fahrbahn ausgebremst werden. Damit hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht aufgeräumt und festgestellt, dass Radfahrer im Grundsatz „Teil des Straßenverkehrs“ sind. Nach Einschätzung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) wird dieses Urteil immer noch von vielen Gemeinden ignoriert – damit die Fahrbahnen für Autos frei sind. Vogelsänger teilte nun jedoch mit, dass sein Ministerium das Urteil „für verbindlich“ erklärt und die Straßenverkehrsbehörden entsprechend angewiesen habe.

Der CDU-Abgeordnete Sven Petke, der die Anfrage gestellt hatte, begrüßte das Ende der Benutzungspflicht. „Radfahrer gehören auf die Straße“, sagte der den Potsdamer Neuesten Nachrichten. Der Verkehrswacht warf Petke vor, sich „unzureichend mit der neuesten Unfallforschung“ zu beschäftigen. Die Brandenburger Verkehrswacht hatte die Ankündigung Vogelsängers kritisiert und behauptet, dass Radfahrer auf der Straße gefährdeter seien.

Dieser These widerspricht nicht nur der ADFC. In Berlin setzen Polizei und Senatsverkehrsverwaltung seit Jahren auf separate Spuren auf der Fahrbahn. Argument: Dort werden Radfahrer gesehen, auf Radwegen nicht.

Wie viele der 2567 Kilometer Radweg in Brandenburg benutzungspflichtig sind, konnte Vogelsänger nicht sagen. Dazu gebe es keine Statistik. Unklar bleibt, wie schnell die Gemeinden die Schilder nun abschrauben werden. Vorrangig sollen die Abschnitte überprüft werden, wo es „Rechtsstreitigkeiten“ gibt. So klagt der ADFC gegen die Schilder am Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow. Diesen schmalen, holperigen Pflasterweg müssen sich Fußgänger und Radfahrer teilen. Nach Angaben des Ministeriums soll künftig auch beurteilt werden, ob Kinder oder Senioren durch Radfahrer gefährdet werden. Die Polizei setzt die Benutzungspflicht durch: In Stahnsdorf wurde ein Rennradfahrer kürzlich auf einen Gehweg genötigt, der in einem desaströsen Zustand ist – aber benutzungspflichtig.

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