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Das Verwaltungsgericht hatte am 9.März entschieden, dass die Eigentümerin des Hauses sich mit einer Brandschutzbegehung durch den Bezirk nicht zufriedengeben muss.

© Christophe Gateau/dpa

Streit um teilbesetztes Haus in Friedrichshain-Kreuzberg: Brandschutzbegehung in der "Rigaer 94" findet ab Mitte Juni statt

Im Konflikt um die Brandschutzbegehung in der Rigaer 94 veröffentlichte Bauststadtrat Schmidt im Amtsblatt nun Termine und eine Duldungsanordnung.

Die Brandschutzbegehung des teilbesetzten Hauses an der Rigaer Straße 94 durch einen Vertreter der britischen Eigentümerfirma wird zwischen dem 15. und 29. Juni stattfinden. So steht es in einer Anhörung im aktuellen Amtsblatt, die vom Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg Florian Schmidt (Grüne) veröffentlicht wurde - so wie es Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) zuvor gefordert hatte. Darin kündigte Schmidt eine Duldungsanordnung gegen die Bewohner an, sie müssen in diesem Zeitraum eine Begehung durch den von der Eigentümerin beauftragten Brandschutzprüfer ermöglichen.

Das Verwaltungsgericht hatte am 9.März entschieden, dass die Eigentümerin des Hauses sich mit einer Brandschutzbegehung durch den Bezirk nicht zufriedengeben muss und den Bezirk angewiesen, gegenüber den Bewohnern des Hauses eine Duldungsanordnung für eine solche Begehung zu erlassen – allerdings nicht sofort, sondern in einem „gestreckten Verwaltungsverfahren“.

Das bedeutet, dass eine Anhörung aller Betroffenen im Amtsblatt angekündigt werden und stattfinden muss. Erst dann kann die Duldungsanordnung mit dem Termin für die Begehung erlassen werden. Die Innenverwaltung forderte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg am Dienstag auf, die Anhörung am kommenden Freitag im Amtsblatt zu veröffentlichen, „damit es nicht zu einem unnötigen Zeitverzug kommt“.

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Eine Sprecherin des Bezirks bestätigte den Termin auf Anfrage. Die der Eigentümerin namentlich bekannten Mieter würden „in den nächsten Tagen von der Bauaufsicht persönlich angeschrieben“.

Der zuständige Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) hatte zuvor seine eigene Bauaufsicht durch das Gebäude geschickt mit der Argumentation, eine Begehung durch Eigentümervertreter erfordere ein unverhältnismäßiges Polizeiaufgebot. Geisel hatte Schmidt daraufhin vorgeworfen, mit seinen „Winkelzügen“ gewaltbereite Linksextreme vor rechtsstaatlichem Handeln schützen zu wollen. mrg/Tsp

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