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Brigitte Heinisch

© dpa

Pflegerin geht vor Gericht: Brigitte Heinisch klagt auf Wiederaufnahme

Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch will ihren früheren Arbeitgeber gerichtlich zwingen lassen, die Kündigung aufzuheben. Die 49-Jährige hätte aber auch nichts gegen 350 000 Euro Entschädigung.

Die bekannte Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch geht erneut gerichtlich gegen den Klinikkonzern Vivantes vor. Ihr Anwalt Benedikt Hopmann hat am Wochenende einen Wiederaufnahmeantrag beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gestellt. Nicht unwahrscheinlich ist, dass Heinisch nach jahrelangem Streit bald eine neue Stelle bei ihrem Ex-Arbeitgeber bekommen muss.

Vivantes hatte Heinisch 2005 fristlos entlassen, nachdem sie ihren Arbeitgeber wegen Pflegemängeln öffentlich kritisiert und angezeigt hatte. Die Pflegerin hatte gegen den Rauswurf erfolglos vor allen deutschen Instanzen geklagt. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab Heinisch 2011 Recht: Heinisch sei durch die Bundesrepublik in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit beschnitten worden, weil deutsche Gerichte zugunsten ihres Ex-Arbeitgebers geurteilt hatten, nachdem sie Vivantes angezeigt hatte: Öffentliches Interesse an mangelhafter Altenpflege wiege höher, als Sorge des Arbeitgebers vor Rufschädigung. Vivantes hatte der 49-Jährigen daraufhin 70 000 Euro brutto angeboten, um den Fall „in Frieden“ zu beenden. Heinisch hatte aber rund 350 000 Euro brutto gefordert, was der Konzern ablehnte. Anwalt Hopmann sagte, trotz des Wiederaufnahmeverfahrens bleibe man vergleichsbereit.

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