zum Hauptinhalt
Wird das Schulessen künftig deutlich teurer?

© Thilo Rückeis

Bund der Steuerzahler: Kritik an überhöhten Zahlungen für Schulessen

Ein Fall von Politikversagen? Der Bund der Steuerzahler äußert starke Kritik an dem Chaos um den Mindestlohn von Schulcaterern.

Über 20 Millionen Euro zahlt die Bildungsverwaltung im Schuljahr 2020/21 für den künftig erhöhten Mindestlohn an die Schulcaterer. Obwohl diese mangels Rechtsgrundlage nicht verpflichtet werden können, das Geld an ihre Beschäftigten weiterzureichen.

Der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler, Alexander Kraus, nannte diesen Vorgang am Donnerstag gegenüber dem Tagesspiegel einen Fall von „Politikversagen“. Er geht davon aus, dass man das Problem in der Ausschreibung hätte im Vorfeld aus dem Weg räumen können.

Wie berichtet, will der Berliner Senat den Mindestlohn auf 12,50 Euro anheben. Das entsprechende Gesetz soll im Frühjahr beschlossen werden. Die Bildungsverwaltung ging davon aus, dass die Caterer den Mindestlohn ab dem neuen Schuljahr an die Küchenkräfte zahlen müssen. Entsprechend kalkulierte sie den erhöhten Mindestlohn bei der Preisfindung für das Schulessen ein und hob den Portionspreis erheblich an. Kosten: über 20 Millionen Euro pro Jahr.

[In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

An diesem Punkt setzt allerdings die Kritik an. Denn schon damals gab es im Senat die Befürchtung, dass das Verfahren so nicht funktionieren kann: Die Bildungsverwaltung und auch die Senatsverwaltung für Finanzen hätten den Vorgang „angehalten“, weil klar gewesen sei, dass es besser sei, die Ausschreibung mit dem Beschluss zum Mindestlohn zu „synchronisieren“, hieß es aus der Bildungsverwaltung.

Die Zeit drängte

Dennoch wurde letztlich das Verfahren durchgezogen, weil die Zeit drängte: Die alten Verträge mit den Caterern laufen im Sommer aus und die vorgegebenen Fristen machten es notwendig, die Ausschreibung zu veröffentlichen.

Allerdings stellt Kraus die Frage, warum die Bildungsverwaltung den Mindestlohn bereits ab Sommer und nicht erst später einpreiste, obwohl klar war, dass man die Caterer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht zur Zahlung der 12,50 Euro verpflichten konnte. Die Bildungsverwaltung konnte am Donnerstag nicht sagen, wie man das Problem hätte anders lösen können. Und wie beurteilt der Landesrechnungshof den Fall? „Wir beobachten das“, sagte Sprecherin Sabine Ausserfeld.

Zur Startseite