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© imago/Jürgen Ritter

Bürokratieabbau in Berlin: Senat ändert Zuwendungsrecht – soziale Träger sollen leichter Geld beantragen können

Wenn Projekte öffentliche Mittel erhalten, ist der Verwaltungsaufwand enorm – für die Projekte und für Berlin. Das soll sich ändern. Der erste Schritt: 26 Reformen.

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Es kostet viel Zeit und Geld, deswegen soll es einfacher werden: Der Berliner Senat will das Verfahren reformieren, mit dem soziale Organisationen oder andere Einrichtungen Geld für Projekte bekommen. Am Mittwoch stellten mehrere Senatsmitglieder Änderungen der Regelungen vor. „Das hier ist keine Revolution, sondern es bedeutet einen Kulturwandel“, sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU).

Konkret geht es um eine Reform des Zuwendungsrechts, über das etwa Stadtteilzentren, Schuldnerberatungen oder Schwangerschaftskonfliktberatungen öffentliche Gelder erhalten. Als Zuwendungen werden die finanziellen Mittel bezeichnet, die soziale Träger und andere Institutionen vom Bund oder Land bekommen, um sogenannte freiwillige Leistungen anzubieten. Im Jahr 2023 wurden in Berlin nach Angaben des Senats mehr als 9000 Zuwendungen in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro finanziert.

Der bürokratische Aufwand ist teils enorm, sowohl bei der Antragstellung als auch bei der vorgegebenen Überprüfung, wie die Mittel ausgegeben wurden. Das bindet erhebliche Ressourcen nicht nur in den Verwaltungen, sondern auch bei den sozialen Trägern. Der Berliner Rechnungshof hatte in der Vergangenheit angemahnt, hier Abhilfe zu schaffen. Vor dem Hintergrund immer knapper werdender öffentlicher Mittel einerseits und Fachkräftemangel anderseits kann man es sich immer weniger leisten, einen hohen Aufwand für bürokratische Tätigkeiten aufzuwenden.

Wir nähern uns der optimalen Situation in kleinen Schritten.

Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin

In einem gemeinsamen Prozess mehrere Senatsverwaltungen, sozialer Träger und des Rechnungshofs wurden nun 26 erste Reformen verabredet. „Das Land Berlin erkennt, dass es Bürokratieabbau betreiben muss“, lobte Rechnungshofs-Präsidentin Karin Klingen.

Strukturelle Förderung statt jährliche Anträge

Bislang müssen selbst Projekte, die seit Jahren vom Land Berlin gefördert werden, jedes Jahr einen neuen Antrag auf Förderung stellen. Dies soll sich nun ändern: Projekte „mit wiederkehrendem Bedarf“ sollen künftig nur noch einen Antrag für mehrere Jahre stellen. Diese Förderung kann anders als bislang auch über einen Zeitraum gehen, der länger als fünf Jahre reicht.

Weitere Änderung: Bislang müssen Träger alle zwei Monate einen Antrag stellen, um die ihnen zugesagten Mittel der nächsten zwei Monate ausgezahlt zu bekommen. Das Geld wird also in sechs Schritten ausgezahlt, für jeden Schritt braucht es einen Antrag. In Zukunft sollen Projekte, die unter 10.000 Euro erhalten, das Geld auf einen Schlag bekommen. Projekte, die mit mehr Geld gefördert werden, sollen nur noch dreimal im Jahr einen Antrag stellen müssen, um die nächste Geldsumme ausgezahlt zu bekommen.

Kein Minusgeschäft mehr bei Rückzahlungen

Auch bei den Rückforderungen gibt es eine Reform: Bislang musste die Verwaltung Beträge ab 150 Euro, die nicht regelkonform ausgegeben wurden, zurückfordern. Das Problem: Allein der Verwaltungsaufwand belief sich im Schnitt etwa auf 300 Euro – war also ein Minusgeschäft für die Verwaltung.

In Zukunft sollen nur noch Rückforderungen ab 320 Euro verpflichtend sein. Rechnungshofpräsidentin Klingen sagte, sie erlebten in ihren Prüfungen, dass bestimmte Regelungen gar nicht mehr flächendeckend vom Land Berlin eingehalten werden könnten. Umso wichtiger sei es, zu überlegen, welche Regelungen nicht sinnvoll seien und damit verzichtbar.

Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin, zeigte sich sehr erfreut über die angestrebten Änderungen: „Wir nähern uns der optimalen Situation in kleinen Schritten“, sagte sie. Zugleich sagte sie, man müsse auf weitere Vereinfachungen hinarbeiten.

Ähnlich äußerte sich Finanzsenator Evers: Er sei bereit, das Tempo zu erhöhen und den Weg weiterzugehen. Ziel müsse sein, Mittel „so wirkungsorientiert wie möglich“ einzusetzen.

Laut Sozialsenatorin Kiziltepe sollen die Verwaltungen nun die Ausführungsvorschriften zu den vorgestellten Reformen ausarbeiten, die dann zum 1. Juli in Kraft treten sollen. Der Prozess werde aber weitergehen. Bis Juli 2027 soll unter Federführung der Umweltverwaltung ein einheitliches IT-Verfahren entwickelt werden. Bislang gibt es das nicht: Bezirke und Verwaltungen haben ihre eigenen Prozesse.

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