zum Hauptinhalt
Achtung, bitte nicht aufhalten. Die BVG geht gegen Türdrücker vor. (Symbolbild)

© Niklas Graeber/dpa

BVG droht mit Strafe: Wer in Berlins Bussen und Bahnen die Türen aufhält, soll 50 Euro zahlen

Kaputte Türen, verspätete Abfahrten, verletzte Fahrgäste: Türdrücker sorgen regelmäßig für Probleme bei der BVG. Nun greift das Unternehmen durch – und droht mit einer Vertragsstrafe.

Stand:

Wer Türen von Berliner U-Bahnen, Bussen oder Trams aufhält und dabei erwischt wird, muss künftig 50 Euro Vertragsstrafe zahlen. Das teilten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) am Freitag mit. Die Maßnahme gegen verzögerte Abfahrten und kaputte Wagen ist Teil der neuen Nutzungsordnung der BVG und gilt ab 1. Mai, hieß es.

Jedes Offenhalten der Türen verzögere das Ein- und Aussteigen und wirke sich auf den gesamten Linienbetrieb aus. Das Blockieren der Türen sei zudem gefährlich, teilte die BVG mit. Wer nach dem Ertönen des Signals noch um Türbereich stehe, laufe Gefahr, eingeklemmt und verletzt zu werden.

Außerdem könnten die Türen der U-Bahnen, Busse und Trams durch das Blockieren im Schließprozess beschädigt werden. Pro Monat kommt es laut BVG allein bei der U-Bahn im Schnitt zu rund 200 Türstörungen – häufig durch „mutwilliges Offenhalten“.

Bei Störungen müssen regelmäßig einzelne Türen, bei älteren U-Bahn-Zügen sogar ganze Wagen gesperrt werden. Repariert werden könnten die Schäden oft nur in der Werkstatt, wodurch die betroffenen Züge dann im Liniennetz fehlen und der BVG hohe Reparaturkosten entstehen, teilte das Unternehmen weiter mit.

Für die Umsetzung der neuen Regel ist das Betriebs- und Sicherheitspersonal der BVG verantwortlich. (Tsp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })