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CDU und SPD einigen sich auf Gesetz: Wie Berlin künftig Kleingärten sichern will
Seit Jahren warten Berlins Kleingärtner auf ein Gesetz zum Schutz ihrer Parzellen. Nun haben sich CDU und SPD auf einen Entwurf geeinigt.
Stand:
CDU und SPD in Berlin haben sich auf einen neuen Entwurf für das sogenannte Kleingartenflächensicherungsgesetz geeinigt. Damit reagieren die Koalitionspartner auf die breite Kritik, die ein erster Referentenentwurf der Umweltverwaltung Mitte März hervorgerufen hatte. Eckpunkte des Entwurfs stellten Bausenator Christian Gaebler (SPD) und SPD-Fraktionschef Raed Saleh am Donnerstag vor.
Ziel des Gesetzes ist es, Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen dauerhaft zu sichern und ihren Bestandsschutz zu stärken. Zwar soll eine Umwidmung von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen auch weiterhin möglich sein – aber nur in engen Grenzen. Begründen ließe sich eine Umwidmung demnach nur dann, wenn das öffentliche Interesse am Bau von Wohnungen überwiegt. Kriterium dafür ist die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum.
Auch für den Bau sozialer und verkehrlicher Infrastruktur, die diesen Wohnungsbau begleiteten, können künftig Gärten wegfallen. Allerdings nur dann, wenn erstens das Abgeordnetenhaus dem zustimmt und zweitens zum Zeitpunkt der Aufgabe Ersatzflächen im Einzugsbereich der bisherigen Nutzer in der gleichen Größe zur Verfügung stehen. Die Zustimmungspflicht des Abgeordnetenhauses wiederum entfällt, wenn die Gesamtfläche der von einer geplanten Umwidmung betroffenen Kleingärten 0,5 Hektar nicht übersteigt.
Koalition schärft Kriterien nach
Zudem sollen Kleingärten zur Erweiterung bestehender Nutzungen umgewidmet werden dürfen, wenn die Gesamtfläche der betroffenen Kleingärten 0,5 Hektar nicht übersteigt. Auch in diesen Fällen muss aber erstens das Abgeordnetenhaus zustimmen und zweitens müssen Ersatzflächen zur Verfügung stehen.
Die überarbeitete Version des Gesetzentwurfs enthält demnach schärfere Kriterien und Vorgaben für den Fall, dass bestehende Kleingärten zugunsten von Bauvorhaben wegfallen sollen. Im ersten Entwurf war vorgesehen, dass Kleingärten auch weiterhin für „Wohnbedürfnisse und die diese begleitende soziale Infrastruktur sowie die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung“ geopfert werden können.
Kritik an dem Entwurf kam damals unter anderem aus dem Landesverband der Gartenfreunde. „Der Gesetzesentwurf ist stellenweise ungenau, lückenhaft und schützt das Berliner Kleingartenwesen nicht mehr als bisher“, teilte dessen Präsident Gert Schoppa damals mit.
„Das Ziel, für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner eine höhere Sicherheit hinsichtlich des Bestandsschutzes ihrer Kleingärten zu erreichen, als es mit dem Bundeskleingartengesetz und dem Kleingartenentwicklungsplan möglich ist, ist mit dem ersten Gesetzentwurf nicht erreicht worden“, befand er und forderte „eindeutige Kriterien“ für die Umwidmung von Kleingartenflächen. Pächter von Kleingärten auf privatem Grund profitieren nicht von dem geplanten Gesetz.
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