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Schmerzensgeld gefordert: Charité nach Risiko-OP verklagt

Eine 63-jährige Berlinerin hat die Universitätsklinik Charité auf 80 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Nach einer Bandscheiben-Operation lag sie vier Wochen im Koma.

Der Anwalt der früheren Patientin des Krankenhauses hat am Mittwoch vor dem Landgericht Klage wegen Verletzung der Aufklärungspflicht eingereicht. Seine Mandantin sei vor einer folgenschweren Bandscheibenoperation 2009 nicht ausreichend aufgeklärt worden, sagte Dominik Kellner. Zwar könne man den Chirurgen keinen Behandlungsfehler nachweisen, wohl aber hätten die Mediziner das Risiko der OP verharmlost. Eine außergerichtliche Schmerzensgeldzahlung habe das Krankenhaus abgelehnt.

Seine Mandantin habe jahrelang an Rückenschmerzen gelitten, als man ihr im Charité-Campus Benjamin Franklin zu einer Bandscheiben-OP geraten habe, sagte der Anwalt. Im Aufklärungsformular sei nur allgemein auf das Risiko einer „Blutung“ hingewiesen worden, nicht aber auf das in der Fachliteratur beschriebene Verletzungsrisiko. Bei dem Eingriff sollen die Chirurgen mit einer Fasszange eine Schlagader verletzt haben. Nachdem sich Blut im Bauch sammelte, habe die Patientin wiederbelebt werden müssen und sei nur durch eine Not-OP gerettet worden. Anschließend lag sie vier Wochen im Koma. Anwalt Kellner zufolge hat die Versicherung seiner Mandantin durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ein Gutachten in Auftrag gegeben: Demnach seien solche Risiken bekannt. Die Klinik erklärte, man werde dem Vorfall nachgehen und sich so bald wie möglich dazu äußern.

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